KZV Berlin: Aufsichtsbehörde ermahnt Vorstand zu mehr Sachlichkeit

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 17.03.2008 den Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin, Herrn Dr. Jörg-Peter Husemann, gebeten, in seine „Wortwahl in der MBZ künftig mehr Sachlichkeit einfließen zu lassen„. Herr Dr. Husemann hatte in seinem Editorial „Die Auswahl unserer Neider bestätigt unsere Fähigkeiten“ in der MBZ Februar 2008 ausgeführt, […]

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VZB: Das Geheimnis einer Satzungsänderung

Das Berliner Versorgungswerk entdeckt die Demografie-Problematik Von Karola Hein Jeden Tag soll ich in meiner Praxis meine Patienten allumfassend beraten, sämtliche diagnostischen und therapeutischen Alternativen mit allen Vor- und Nachteilen darstellen und ausführlichst dokumentieren. Habe ich als Mitglied der Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin bzw. des Versorgungswerkes der ZÄK (VZB) weniger Rechte als meine Patienten bei […]

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Berliner Versorgungswerke: Senat hat fällige Aufsichtsverordnung erlassen

Im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt wurde am 09. Februar 2008 die Verordnung über die Grundsätze der Versicherungsaufsicht betreffend die berufständischen Versorgungswerke der Heilberufe im Land Berlin (Heilberufsversorgungswerks-Aufsichtsverordnung – VersWerk VO Berlin) veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um die nach der Neufassung des Berliner Kammergesetzes i. d. F. vom 19.06.2006 fällige Rechtsverordnung zu § 4 […]

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Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer wählen kann gleich noch viel mehr!

Bitte lesen Sie den Leitartikel „Die Auswahl unserer Neider bestätigt unsere Fähigkeiten“ vom Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin veröffentlicht im Mitteilungsblatt Berliner Zahnärzte (MBZ) Ausgabe Februar 2008. Herr Dr. Husemann schreibt: Nun hat die Kammerwahl, sollte man denken, nichts mit der KZV zu tun. Wenn allerdings die agierenden Personen weitgehend identisch sind, müssen auch von […]

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VG Berlin: Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass die Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 für ungültig zu erklären ist. Dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören kraft Gesetzes sämtliche in Berlin praktizierenden Zahnärzte und Zahnärztinnen (ca. 5.000) an. Fünf der 45 im vergangenen Winter gewählten Mitglieder der Delegiertenversammlung – des wichtigsten Organs der Körperschaft […]

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