Berliner Ärzteversorgung: Wichtiger Termin 02.12.2008
Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am
Dienstag, den 2. Dezember 2008,
im Plenarsaal (Raum 240) im Gebäude des Kammergerichts,
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin-Schöneberg,
um 10.00 Uhr
über die Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten, die dem Vorstand der Berliner Ärztekammer und zugleich der Berliner Ärzteversorgung angehören. Sie wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen den gesetzlichen Ausschluss der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Vorstand einer Kammer und im Verwaltungs- oder Aufsichtsausschuss der Versorgungseinrichtung dieser Kammer durch § 4 b Abs. 5 Satz 5 des Berliner Kammergesetzes in der Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Berliner Kammergesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 570).
Die Beschwerdeführer beanstanden, dass das Verbot der Ämterhäufung sie in ihren Rechten auf freien Zugang zu öffentlichen Ehrenämtern aus Art. 19 Abs. 1 der Verfassung von Berlin verletze und gegen das aus Art. 10 der Verfassung von Berlin abzuleitende Willkürverbot verstoße. Der Gesetzgeber habe ohne sachlich einleuchtenden Grund untersagt, was vierzig Jahre lang möglich gewesen sei und dem Wohl der Berliner Ärzteversorgung gedient habe. Die Inkompatibilitätsregelung sei darüber hinaus Teil einer mit dem Änderungsgesetz vorgegebenen Organisationsstruktur, die das Selbstverwaltungsrecht der Kammer in verfassungswidriger Weise beschränke.
Quelle: Berliner Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung 21.11.2008