2. Bürokratie-Wahn stoppen!
Kosten reduzieren. Kontrollen der Praxen auf das Nötigste beschränken.
Unser Personal entlasten. Mehr Zeit für unsere Patienten gewinnen.
Mit uns.
1. Abschaffung der bestehenden Pflicht zur Teilnahme an Aktualisierungskursen im Strahlenschutz (Kenntnisse und Fachkunde).
Zehntausende Mitarbeiterinnen und Zahnärzte werden alle fünf Jahre zur Verlängerung ihrer Röntgenfachkunde gezwungen. Der Stand der Aufnahmetechniken hat sich in den vergangenen 50 Jahren in der Zahnmedizin allerdings nahezu nicht verändert. Zwar sind Zahnärzte für ca. 40 Prozent der angefertigten Röntgenaufnahmen verantwortlich, jedoch nur für 0,3 Prozent der Strahlenbelastung. Somit ist die Strahlenbelastung in Zahnarztpraxen ohnehin äußerst gering. Da die Anfertigung von Röntgenaufnahmen zu den täglichen Routineaufgaben gehört, wird durch die alle fünf Jahre stattfindenden Aktualisierungskurse weder die Patientensicherheit erhöht noch die Röntgenbildqualität verbessert. Ohnehin werden durch die Zahnärztekammer, Röntgenprüfstelle alle drei Jahre die Röntgenbilder geprüft. Da die weiteren mit der Approbation bzw. Abschlussprüfung nachgewiesenen fachlichen Fertigkeiten wie z.B. das Extrahieren eines Zahnes korrekterweise auch nicht regelmäßig überprüft werden, fordern wir, die bestehenden Aktualisierungskurse abzuschaffen und Zahnärzte und Mitarbeitende, wie in anderen Fachbereichen auch, über gesetzliche und relevante Neuerungen durch die Fachaufsichten zu informieren.
2. Bundesweite Einführung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
Es ist seit Jahrzehnten nicht nachvollziehbar, dass z. B. nach jedem Sterilisationsprozess eine Unterschrift für den fehlerfreien Ablauf zu leisten ist und nicht erst am Ende des kompletten Arbeitstages eine Sammelunterschrift für alle Prozesse des Tages. Die eingesparte Zeit und Arbeitskraft ist besser bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt. Wir fordern daher eine Klarstellung, dass auf die ermüdende Dokumentation von arbeitstäglichen unauffälligen Routinetätigkeiten im Rahmen des Aufbereitungsprozesses verzichtet werden kann.
3. Abschaffung der externen Validierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte.
Die Patientensicherheit hat für die Zahnärzteschaft höchste Priorität. Deshalb werden auch im Rahmen der Medizinprodukteaufbereitung in den Praxen umfangreiche interne Validierungsprozesse bei jedem einzelnen Aufbereitungsschritt durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt und es erfolgen festgelegte regelmäßige Wartungen der Geräte. Instrumente werden nur dann freigegeben, wenn alle Aufbereitungsschritte problemlos durchgeführt worden sind.
Die zusätzliche externe Validierung von Kleinsterilisatoren und Thermodesinfektoren, die ohnehin mittels integrierter Messinstrumente und Thermoindikatoren die Prozesse überwachen und bei registrierten Abweichungen Warnmeldungen ausgeben, ist eine überflüssige bürokratische Belastung der Praxen, die keinen einzigen Aufbereitungsvorgang sicherer macht und den Praxisbetrieb erheblich stört. Was bei Großsterilisatoren in Krankenhäusern möglicherweise sinnvoll sein kann, da diese für den Transport zum Aufstellungsort zerlegt werden müssen, ist bei kompakten Kleingeräten in Zahnarztpraxen eine Momentaufnahme, die die Patientensicherheit nicht erhöht. Sie ist ausschließlich eine teure Verschwendung wertvoller Praxisressourcen, die man besser für die Behandlung von Patientinnen und Patienten nutzen sollte.
4. Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArM veröffentlichten Verbot der „abschließenden Wischdesinfektion“ von semikritischen Medizinprodukten bzw. der Forderung nach deren „Validierung“.
Eine gründliche und wirksame Praxishygiene ist der wichtigste Eckpfeiler der Infektionsprävention in Gesundheitseinrichtungen. Mit dem völlig aus der Luft gegriffenen Verbot der „abschließenden Wischdesinfektion“ wird ein völlig unproblematisches und sicheres Verfahren, das seit Jahrzehnten täglich millionenfach in Zahnarztpraxen durchgeführt wird, wegen des „nicht messbaren Anpressdrucks“ plötzlich für unzulässig, weil „nicht validierbar“, erklärt. Bis heute ist kein einziger nachgewiesener Fall einer Infektion nach erfolgter abschließender Wischdesinfektion bekannt geworden. Die BZÄK fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit dem RKI und den Ländern diesen bürokratischen Super-GAU sofort zu beenden und die abschließende Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in Zahnarztpraxen als sicheres Verfahren anzuerkennen!
5. Abschaffung der Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis.
Der Praxisinhaber ist für die Umsetzung der Vorschriften gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung verantwortlich. Auf einen zusätzlichen Beauftragten für Medizinprodukte kann daher verzichtet werden. Während diese Regelung in einem Krankenhaus mit einigen Hundert oder gar Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sinnvoll sein kann, verbessert sie die Strukturen, Prozesse und die Patientenbehandlung in verhältnismäßig kleinen Strukturen wie Zahnarztpraxen definitiv nicht. Da die Mitarbeitergrenze von 20 Mitarbeitenden auch in kleinen bis mittleren Praxen schnell erreicht ist fordern wir, die Grenze für die Notwendigkeit des „Beauftragten für Medizinprodukte“ sofort deutlich zu erhöhen.
Diese Auflistung ist bei weitem nicht vollständig!
Es braucht Mut, Ausdauer und Hartnäckigkeit um diesen Wahnsinn zu stoppen.
und weitere 20 Kandidatinnen und 23 Kandidaten.


