Gedanken zu unserem Versorgungswerk – ein Erlebnisbericht und Kommentar zur VV vom 11.10.2025
Der Autor war als Gast-Zuschauer persönlich anwesend, er ist einfaches Mitglied des VZB und hatte dort noch nie ein Mandat in einer der Organe. Allerdings ist er auch Mitglied der IUZB. Hier sind seine persönlichen Eindrücke, welche wir gerne wiedergeben, aber aus juristischen Gründen in Teamarbeit mit ihm redigiert haben.
Von daher ist es also ein Bericht und Kommentar in Verantwortung und auch aus Sicht der IUZB zu dieser VV.
Gerhard Gneist
Hier bitte sein bzw. unserer Bericht:
→ Ein Erlebnisbericht und Kommentar zur VV vom 11.10.2025 (pdf)

Zu Seite 5 des Berichts:
Anschlusssatzung vom 7. Dezember 2021
§ 4 Beteiligung an den Organen
1. Die Mitglieder des Versorgungswerkes aus dem Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen sind an den Organen des Versorgungswerkes zu beteiligen.
2. Auf den Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen entfallen als Mitglieder der Organe des Versorgungswerkes jeweils ein Mitglied in der Vertreterversammlung, ein Mitglied im Verwaltungsausschuss und ein Mitglied im Aufsichtsausschuss.
3.Die Zahnärztekammer Bremen benennt gegenüber dem Versorgungswerk mit Beschlussfassung dieser Anschlusssatzung, spätestens mit Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Versorgungswerkes über den am 31. Dezember vor Beginn der Amtsperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes festgestellten Anteil der Beteiligung, die auf den Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen entfallenden Vertreter.
4.Die von der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie des Aufsichtsausschusses aus dem Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen dürfen nicht zugleich Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Bremen sein.