Berliner Verfassungsgerichtshof: Ausschluss einer berufsständischen Versorgung für nach dem 22.09.1999 gegründete Heilberufekammern verfassungsgemäß
Der Verfassungsgerichtshof hat am 21. März 2013 auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Berlin die Regelung in § 35 Abs. 3 Berliner Kammergesetz (BerlKaG), nach der die nach dem 22. September 1999 gegründeten Heilberufekammern sich nicht einem berufsständischen Versorgungswerk in einem anderen Bundesland anschließen können, für verfassungsgemäß erklärt. Der Berliner Gesetzgeber hat im Oktober 1999 […]
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