Berliner Versorgungswerke: Senat hat fällige Aufsichtsverordnung erlassen

Im Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt wurde am 09. Februar 2008 die

Verordnung über die Grundsätze der Versicherungsaufsicht betreffend die berufständischen Versorgungswerke der Heilberufe im Land Berlin
(Heilberufsversorgungswerks-Aufsichtsverordnung – VersWerk VO Berlin)

veröffentlicht.

Es handelt sich hierbei um die nach der Neufassung des Berliner Kammergesetzes i. d. F. vom 19.06.2006 fällige Rechtsverordnung zu § 4 b (15):

§ 4 b Berliner Kammergesetz

(14) Die Versorgungseinrichtungen unterliegen der Versicherungsaufsicht, die die für das Versicherungswesen zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung ausübt.

(15) Die Versicherungsaufsicht überwacht die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebes der Versorgungseinrichtungen und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder. Dabei hat die Versicherungsaufsicht darauf zu achten, dass die Versorgungseinrichtungen jederzeit in der Lage sind, ihre Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erfüllen, dass sie ausreichende versicherungstechnische Rücklagen bilden, ihr Vermögen in geeigneten Vermögenswerten anlegen, die kaufmännischen Grundsätze hinsichtlich der Verwaltung, der Rechnungslegung und der Kontrolle einhalten, eine ausreichende Kapitalausstattung vorhalten und die Grundlagen ihres Geschäftsplanes erfüllen. Die für das Versicherungswesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die nähere Ausgestaltung dieser Geschäftsführungs- und Aufsichtsgrundsätze der Versorgungseinrichtungen regelt und insbesondere Bestimmungen enthält

1. zu den Grundsätzen des Geschäftsbetriebes,
2. zur Kapitalausstattung,
3. zur Vermögensanlage,
4. zur Rechnungslegung und Berichterstattung,
5. zur Jahresabschlussprüfung und
6. zu den Aufsichtsbefugnissen.

Den Verordnungstext mit vorhergehenden Hintergrundinformationen finden sie als Abschrift im Berliner ZahnÄrzte Forum.
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