Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen […]
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