BFH: Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen (nur Teilnehmende zählen mit)
Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. April 2021, VI R 31/18)
Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
Leitsätze:
- Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.
. - Die danach zu berücksichtigenden Aufwendungen (Gesamtkosten) des Arbeitgebers sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen.
Weiterführend: