IUZB Pressespiegel zum VZB (3 von 3) ab 2.ordentliche VV am 07.10.2026
Presseübersicht mit Sortierungsfunktion und Suche:
← Tabelle 1 = Bis 17.04.2026
← Tabelle 2 = 18.04.2026 – 06.10.2026
Seit 07.10.2026 (2. ordentliche Vertreterversamlung des VZB):
Datum Medium Journ. Schlagzeile
2026-10-07 VZB 2. ordentliche Vertreterversammlung
→ Tagesordnung
Vorgeschichte & Hintergrund:
Keine der vorstehenden Veröffentlichungen dient den Interessen der Mitglieder des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, mithin: auch unseres Versorgungswerkes, denn fast alle unsere Vereinsmitglieder sind auch Mitglieder des VZB.
Siehe auch:
IUZB, 17.10.2025: Jedem ist sein Ansehen wichtig – auch unserem Versorgungswerk
Zu internen Übersicht führen wir jedoch einen geschützten Pressespiegel.
Die extrem hohe Anzahl der Veröffentlichungen und auch der Umstand, dass mittlerweile sogar bei Gerichten eingereichte Klagen bzw. Anträge vollständig der Presse zugespielt werden, macht aber ein Überdenken sinnvoll. Wenn schon diese Meldungen vorliegen, denn schon so, dass darüber auch eine geordnete Sammlung in Form einer vollständigen Übersicht vorgehalten werden sollte. – Auch zum Zwecke einer möglichen späteren wissenschaftlichen Auswertung der Geschehnisse.
Aus diesem Grund schalten wir unseren bisher internen Pressespiegel frei und schreiben ihn auch täglich öffentlich fort.
Außerdem führen wir seit dem 20.04.2026 auch einen Gerichtsspiegel.
Redaktion IUZB e.V.
10.02.2026 / redigiert 09.06.2026, 14.07.2026
Anmerkungen:
- Einfache chronologische Übersicht. Nicht abschließend. Aber wir versuchen inzwischen eine vollständige Abbildung zu erzielen, erfassen also auch rückwirkend und passen die Aufstellung kontinuierlich an.
- Zahlreiche Medien dublizieren Inhalte (bis zu 2 Wochen zeitversetzt).
- Manche Medien haben ein Erstveröffentlichungsdatum und schreiben den Artikel dann (aktualisiert/verändert) mit neuem Datum fort. Manche Medien weisen dies aus, andere nicht. Online-Erstveröffentlichungstage sind so u.U. rückwirkend nur über „Suche-Funktionen“ recherchierbar, weil die Suchmaschinen zum Teil das Datum der Erstveröffentlichung ausweisen, der gefundene Suche-Link dann aber zu der Veröffentlichung mit einem fortschriebenem Datum führt.
- Die Inhalte sind Veröffentlichungen/Berichte/Meinungen der jeweiligen Medien/Redaktionen/Autoren. Sie bilden nicht unsere Meinung ab und wir machen uns keine der dortigen Inhalte zu eigen.
- Es gilt die Unschuldsvermutung, so im Land Berlin auch festgelegt in der
Verfassung von Berlin, Artikel 9 (2): Ein Beschuldigter gilt nicht als schuldig, solange er nicht von einem Gericht verurteilt ist.
