VZB: Kommentar zur 2. VV-Sitzung am 7. Oktober 2026
Vorbemerkung: Ich gebe in diesem Kommentar ausschließlich meine subjektive Erinnerung und meine persönliche Meinung wieder.* Sollten sich Sachverhalte anders darstellen, werden wir dies abdrucken. Mir ist bewusst, dass die Stimmung zurzeit extrem gereizt ist und Rechtsanwälte jedes Wort auf die Goldwaage legen. Doch wir Mitglieder müssen unsere Meinung sagen dürfen – sonst bestimmen am Ende nur noch Rechtsanwälte über uns.
1. Ein Abend, der mich ratlos zurückließ
Als einfaches Mitglied erlebte ich am 7. Oktober eine VV-Sitzung, nach der ich verwundert mit dem Rad in die Nacht nach Hause fuhr. So etwas hatte ich unter Zahnärzten noch nicht erlebt.
Einberufen hatten die Sitzung Mitglieder der VV – als Sondersitzung aus gegebenem Anlass, bewusst vor der bereits anberaumten Sitzung im November, um vor allem die Bestellung des Wirtschaftsprüfers zeitnah zu klären. Tatsächlich bestimmten aus meiner Sicht der VA und die Rechtsanwälte diesen Abend, sowohl bei der Themensetzung als auch bei der Redezeit. Mir bot sich ein absurdes Bild von Selbstverwaltung. So möchte ich nicht vertreten werden.
Wie ich bereits in der MBZ geschrieben habe („Ich möchte raus aus der Krise“, Leserforum, MBZ 10/2026, S. 13), halte ich die ehrenamtliche Selbstverwaltung in ihrer jetzigen Form für anachronistisch. Wie deutlich mich der 7. Oktober in dieser Einschätzung bestätigen würde, hätte ich mir vorher nicht träumen lassen.
2. Mein Maßstab: Schulterschluss statt Grabenkampf
Die meisten Vertreter in AA, VA und VV haben offenbar ein grundlegend anderes Verständnis von Selbstverwaltung – und von unserer veralteten, mit dieser Krise überforderten Satzung – als ich. In schweren Krisenzeiten erwarte ich einen Schulterschluss der drei Gremien: 24 Kolleginnen und Kollegen, die ihre Schwarmintelligenz bündeln, gemeinsam den Überblick behalten und die Entscheidungen treffen, die die Mitglieder am wenigsten belasten und unser Vermögen am besten erhalten. Ich bin überzeugt: Hätte es diesen Schulterschluss schon Anfang 2025 gegeben, steckten wir heute nicht in einer derart verfahrenen Lage.
Was ich meine, zeigt ein Vergleich aus der Luftfahrt. Nach der Katastrophe von Teneriffa am 27. März 1977, bei der eine KLM- und eine PanAm-Maschine kollidierten, wurde das Crew Resource Management (CRM) entwickelt. Die Lehre daraus: Ein erheblicher Teil der Ursachen lag in hierarchischer und unzureichender Kommunikation. Seitdem gilt: Der Kapitän muss Einwände der Crew ernst nehmen und prüfen, und auch rangniedrigere Besatzungsmitglieder werden in Entscheidungen einbezogen.
Übertragen auf unser VZB: Die Passagiere sind die Mitglieder, das Kabinenpersonal ist die VV, der Purser der AA, die Kapitäne sind Geschäftsführung und VA. Unser „CRM“, die Satzung, ist veraltet. Die Kapitäne bemerken den Sinkflug. Doch statt bewährte Notfallabläufe greifen zu lassen, beginnt an Bord der Streit, und jeder versucht, seine Lösung „satzungsgemäß“ durchzudrücken. Zufällig sitzen auch ein paar Rechtsanwälte und Fluganalysten an Bord. Die Kapitäne „mieten“ sie sofort, um dem Rest der Besatzung hierarchisch und autoritär die einzig richtige Lösung aufzuzwingen – bezahlt aus der Bordkasse, auf die nur die Kapitäne Zugriff haben. Kleiner, aber entscheidender Vorteil dieser Berater: Sie tragen einen Fallschirm auf dem Rücken. Andere Spezialisten an Bord hätten durchaus sinnvolle Lösungen, mischen sich aber nicht ein, weil Purser, Kabinenpersonal und Passagiere sie nicht bezahlen können. Einwände gehen unter, denn Mikrofon und Funk liegen allein bei den Kapitänen. So nimmt die Katastrophe ihren Lauf: Asymmetrische Kommunikation führt zum Absturz.
Unsere VV-Sitzung lief für mich wie ein Ausschnitt aus diesem Sinkflug ab.
3. Die Sitzung: Frontalvortrag statt Diskussion
Die Redezeit der Rechtsanwälte und des VA war immens; symmetrisch war die Kommunikation sicher nicht. Die Rechtsanwälte Prof. Kuhla und Dr. Kinzl hatten Vortragsrecht. Sie dozierten im Stil eines Frontalunterrichts und überfrachteten die Zuhörer mit ausgewählten und aus meiner Sicht einseitig interpretierten Fakten. Niemand im Saal – weder VV- noch AA-Mitglieder noch die VZB-Mitglieder im Publikum – konnte diese Fülle in der Kürze der Zeit einordnen. Ich hatte den Eindruck, dass das Für und Wider nicht sachlich im Diskurs, sondern emotional verhandelt werden sollte. Die Vorträge lagen den VV-Mitgliedern vorher nicht zur Vorbereitung vor, und Experten für eine Zweitmeinung waren nicht geladen.
Die Schwäche:
Die VV soll Entscheidungen von großer Tragweite treffen, erhält aber weder rechtzeitig Unterlagen noch eine unabhängige Gegenposition. Das kontrollierende Gremium ist damit vollständig auf die Informationen und Berater derer angewiesen, die es kontrollieren soll.
Mein Lösungsvorschlag:
- Alle Vorträge, Gutachten und Zahlen gehen den VV-Mitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zu.
- Zu jeder strittigen Rechts- oder Bewertungsfrage wird eine unabhängige Zweitmeinung eingeholt und gleichberechtigt vorgetragen.
- Externe Berater beraten – die Diskussion und die Entscheidung gehören den gewählten Vertretern.
Die Themen des Abends lassen sich in vier Blöcke gliedern: die Bestellung des Wirtschaftsprüfers, die Verlustzahlen, die aktuarischen Konsequenzen für Beiträge und Anwartschaften sowie die Zuständigkeiten der Gremien und das „hohe Gebot“ der Geheimhaltung.
Dabei ist der richtige Weg aus meiner Sicht eigentlich ganz einfach – und vor allem eine Frage der Reihenfolge: Jahresabschlüsse 2024 und 2025 endlich erstellen, vom Wirtschaftsprüfer testieren lassen, den Aktuar auf dieser Grundlage rechnen lassen, die Konsequenzen beschließen, die Restrukturierung einleiten. Dafür hätte ich mir in der VV-Sitzung einen Schulterschluss aller drei Gremien gewünscht. Stattdessen gab es Grabenkämpfe.
4. Wirtschaftsprüfer: Stillstand statt Testat
Zum gegenwärtigen Stand: Das VZB kann derzeit keinen Wirtschaftsprüfer arbeiten lassen. Der aktuelle Vertragspartner, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly (B&T), wurde vom VA und ehemaligen Gremienmitgliedern für „befangen“ erklärt, weil der VA gegen B&T eine hohe Schadensersatzforderung wegen behaupteter Fehler im Testat für den Jahresabschluss 2023 erhebt. Der VA wollte deshalb einen neuen Wirtschaftsprüfer beauftragen. In einem Rechtsstreit mit B&T wurde jedoch zunächst bestätigt, dass B&T aufgrund des bestehenden Vertrags auch die Jahre 2024 und 2025 prüfen soll. Um B&T noch zu verhindern, müsste das VZB – also der VA – vor den BGH ziehen. Genau das will der VA tun und zusätzlich die Wirtschaftsprüferkammer anrufen.
Ist das alles richtig so? Mitnichten. Die Argumente des VA stützen sich im Kern auf die Rechtsauffassung der von ihm beauftragten Kanzlei BRP und von Dr. Kinzl. Die Befangenheit von B&T ist aus meiner Sicht bislang ins Blaue hinein behauptet; darüber müsste ein Gericht entscheiden. Ich selbst kann keine Befangenheit erkennen. Und selbst wenn ein Gericht in einigen Jahren einen Haftungsanspruch des VZB gegen B&T bestätigen sollte: Korrekt erstellte Prüfungen der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 würden dadurch nicht nachträglich „falscher“. Genau dieses Drohgespenst – die Abschlüsse müssten später womöglich kassiert und neu erstellt werden – hielt die Kanzlei den Mitgliedern und der VV jedoch vor. Deshalb, so die Argumentation, müsse man vor den BGH und die WP-Kammer ziehen.
Auf Nachfrage stellte Dr. Kinzl für die Anrufung der WP-Kammer drei bis vier Monate und für den BGH unter sechs Monate in Aussicht, ohne sich – wie Rechtsanwälte nun einmal sind – festzulegen. Später räumte er selbst ein, dass alles länger dauern könne: Der BGH entscheide zwar die Hälfte der Fälle binnen sechs Monaten, die andere Hälfte aber eben nicht. In dieser Zeit passiert nichts, denn der VA und Dr. Kinzl machten klar, dass eine Herausgabe von Akten an B&T unter diesen Umständen strafbewehrt sein könne und nicht erfolgen werde. Das heißt: keine Jahresabschlüsse 2024 und 2025 im Jahr 2026 – und im ungünstigsten Fall auch nicht 2027.
Was bedeutet dieses Warten für uns Mitglieder? Ich habe als Laie überschlagen: Rechnet man mindestens ein Jahr Verzögerung beim Jahresabschluss 2024 und ein weiteres Jahr Warten auf den BGH, ergeben sich zwei Jahre ohne Prüfung. Sollten die testierten Zahlen tatsächlich eine Beitragsanpassung erfordern – nehmen wir an, 10 % ab dem vergangenen Sommer –, dann fehlt dem VZB durch die Verzögerung ein Millionenbetrag für Liquidität und Wiederaufbau. Mir geht es dabei nicht um vorschnelle Beitragserhöhungen auf unsicherer Grundlage (dazu unten), sondern darum, dass jeder Monat ohne belastbare Zahlen das VZB Geld kostet. Rein spekulativ gerechnet, sehe ich hier einen erheblichen Schaden – und frage mich, ob dieses Vorgehen noch im Interesse der Mitglieder ist.
Zum Glück brachten die IUZB und der Verband einen Antrag ein: Der VA solle B&T trotz aller Einwände von Dr. Kinzl anerkennen, und B&T solle so schnell wie möglich mit der Arbeit beginnen, damit endlich die Abschlüsse 2024 und 2025 zur Entlastungsabstimmung in die VV kommen. Der Antrag wurde mit 5 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Bis es dazu kam, wurde gestritten – um Wortlaut, satzungsgemäße Aufgaben, Rechte und Pflichten und, und, und. An dieser Stelle dachte ich mir: „Kindergarten“.
Das alles hätte schon 2025 (!) geklärt werden können – wenn man die anachronistische Satzung aus dem Spiel gelassen und sich im Konsens aller 24 Gremienmitglieder von zwei unabhängigen Kanzleien hätte beraten lassen. Das lag offenbar nicht im Sinne des VA, der sich auf die Darstellung festgelegt hat, B&T habe Fehler gemacht – eine völlig offene und (noch) nicht belastbare Behauptung. Seit fast zwei Jahren sprechen die Gremienmitglieder kaum miteinander. Und die Kanzleien wirken nicht befriedend, sondern spaltend, weil sie ihre Auffassung nicht zur Diskussion stellen, sondern dem VA als einzige Handlungsoption empfehlen. Satzungsgemäß könnte die VV eigene Kanzleien beauftragen; das scheiterte bisher an der Zerrissenheit der VV selbst. Was für ein unnötiges Drama!
Nun gibt es also eine Empfehlung, eine Aufforderung – oder wie auch immer man es nennen will –, B&T endlich arbeiten zu lassen. Ob der VA sich daran halten wird, steht in den Sternen. Allein dass dies fraglich ist, zeigt, dass VA und VV nicht auf Augenhöhe miteinander sprechen.
Die Schwäche:
Ein Rechtsstreit über die Befangenheit des Prüfers blockiert die Grundlage aller weiteren Entscheidungen – möglicherweise bis 2027. Die VV hat keine eigene rechtliche Beratung und ist auf die Kanzleien des VA angewiesen, die ihre Sicht nicht zur Diskussion stellen.
Mein Lösungsvorschlag:
- Der VA setzt den Beschluss der VV sofort um; B&T beginnt unverzüglich mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2024 und 2025.
- Befangenheit und Schadensersatz werden parallel gerichtlich geklärt – ohne die Prüfung aufzuhalten.
- Die VV beauftragt eine eigene, unabhängige Kanzlei; strittige Rechtsfragen werden für alle drei Gremien gemeinsam begutachtet.
5. Verlustzahlen: Eine Bewertung ist eine Einschätzung, keine Gewissheit
Vor dem Testat durch den Wirtschaftsprüfer steht der Jahresabschluss, erstellt von der Geschäftsstelle in Verantwortung von Geschäftsführung und VA (man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist). Darum ging es an anderer Stelle dieses bizarren Abends. Für den Jahresabschluss braucht es Bewertungen des Vermögens, die der Wirtschaftsprüfer später – je nach Beauftragungstiefe – durchaus auch „tief“ darauf prüft, ob sie zutreffend vorgenommen wurden.
Die vorliegenden Bewertungen beruhen weitgehend auf den Ergebnissen von CFRV, also von Prof. Wassermann und Prof. Dimler. Die Summe von 1,35 Milliarden Euro Verlust ist keine Neuigkeit: Herr Schieritz hat seit seiner Amtsübernahme keine mediale Gelegenheit ausgelassen, sie öffentlich und – in meiner Wahrnehmung – als feststehend zu nennen. Neu war für mich, dass CFRV nach Auskunft von Prof. Wassermann tatsächlich nach dem Niederstwertprinzip bewertet hat.
Ich bin kein Sachverständiger wie Prof. Wassermann. Er ist allerdings – entgegen mancher Gerüchte – auch kein Wirtschaftsprüfer, sondern Auftragnehmer; Auftraggeber ist das VZB, also der VA. Bewertungen heißen Bewertungen, weil sie einschätzen. In jede Einschätzung fließen neben fachlichen Kennzahlen auch die Vorgaben und die Sicht des Auftraggebers ein – ohne sie ist eine Bewertung kaum vollständig möglich. Man denke nur an die Ermittlung eines Praxisverkaufswertes.
Deshalb sind Zweifel erlaubt, ob hier nicht zu tief bewertet wurde und ob ein gemildertes Niederstwertprinzip möglich gewesen wäre. Ich bitte um Verständnis für mein Entsetzen: Bei 1,35 Milliarden Euro Verlust müsste unser Vermögen weitgehend Ramsch gewesen sein. Kurzum: Das glaube ich nicht – oder erst dann, wenn ein neutraler Sachverständiger alle Alternativbetrachtungen berücksichtigt und diesen „Ramschrestwert“ bestätigt hat.
Dazu fehlt es im VA aus meiner Sicht am Willen: Die sechs VA-Mitglieder scheinen den CFRV-Zahlen uneingeschränkt zu glauben, und auch der AA schreitet nicht ein und fordert keine Überprüfung. In der VV verlangen Vertreter wie die der IUZB und des Verbandes diese Zweitmeinung nachdrücklich; andere schließen sich an, andere leider nicht. Und hier bin ich wieder beim Crew Resource Management: VA, AA und VV bündeln ihre Schwarmintelligenz nicht, sondern die einzelnen „Abteilungen“ pochen auf ihre satzungsgemäße Deutungshoheit. Für mich ist das der Super-GAU.
Warum der VA so an den CFRV-Ergebnissen festhält, darüber kann ich nur spekulieren. Möglicherweise spielen Beweggründe eine Rolle, die mit den Prozessen um die Vergangenheit zusammenhängen. Möglicherweise will man „lieber ganz niederstwertig rechnen“, um ja keine Fehlbewertung mehr zuzulassen – frei nach dem Motto: Entwickelt sich das, was noch in den Büchern steht, in den nächsten Jahren doch besser, dann war unsere Vorsicht richtig, und wir können „tolle“ Entwicklungen präsentieren. Dass solche Entwicklungen später in den Büchern erscheinen, machte Prof. Wassermann selbst klar: Eine auf null bewertete Anlage schlägt sich bei guter Entwicklung – und, so ergänze ich zynisch und spekulativ, bei „neuer“ Bewertung – in den Folgejahren mit höherem Wert nieder. Uns Mitgliedern hilft diese Verschiebung allerdings wenig, wenn wir dafür womöglich „unnötig“ höhere Beiträge zahlen. Ich bin für vorsichtiges Bewerten, aber nicht für fatalistisches.
Die Schwäche:
Die gesamte Krisenkommunikation – und künftig womöglich unsere Beiträge und Renten – stützt sich auf eine einzige, nicht testierte Auftragsbewertung nach dem strengsten Maßstab. Eine unabhängige Gegenprüfung findet nicht statt, und kein Gremium setzt sie durch.
Mein Lösungsvorschlag:
- Eine unabhängige Zweitbewertung durch einen neutralen Sachverständigen, beauftragt von allen drei Gremien gemeinsam – einschließlich der Prüfung alternativer Ansätze wie eines gemilderten Niederstwertprinzips.
- Der Wirtschaftsprüfer prüft die Bewertungen mit größtmöglicher Prüfungstiefe.
- Bis dahin wird die Verlustzahl von 1,35 Milliarden Euro nicht als feststehend kommuniziert.
6. Beiträge und Anwartschaften: Erst das Testat, dann der Beschluss
Inzwischen hat offenbar – für viel Geld – ein Aktuar auf Basis der horrenden Verlustzahlen Berechnungen angestellt, die wir „Normalsterblichen“ in der VV-Sitzung nicht zu hören bekamen. Prof. Kuhla, von der VV-Vorsitzenden Frau Dr. Jödecke offenbar allein beauftragt und eigentlich als unparteiischer Ratgeber der VV gedacht, leitete aus diesen Schätzungen einiges ab. Seinen Auftritt empfand ich als belehrend, polemisch und unangemessen. Es entwickelte sich kein Gespräch unter den VV-Mitgliedern, das ein Rechtsanwalt mit rechtssicheren Hinweisen begleitet. Vielmehr ergriff der Rechtsanwalt selbst die Initiative und dozierte über mögliche und unmögliche rechtliche und – wie ich empfand – sogar moralische Pflichten der VV. Auch hier gab er allein seine eigene Fachmeinung wieder; eine Zweitmeinung fehlte. Ich gewann den Eindruck, er beanspruche, unumstößliche Rechtsprechung wiederzugeben. Daran sind Zweifel angebracht.
Seine Botschaft: Die VV solle nicht bis zum Testat warten, sondern jetzt auf Grundlage der vagen Aktuarzahlen Beiträge erhöhen und Anwartschaften kürzen. Nach einem Testat, das Deckungslücken offenlegt, müsse die VV satzungsgemäß sofort Beiträge und Anwartschaften anpassen, um die Deckungsrückstellung für die Rentenzahlungen sicherzustellen. Womöglich müsse sie jedoch auch schon jetzt handeln; das sei zwar nicht ausdrücklich in der Satzung geregelt, aus seiner Sicht aber abzuleiten. Ich hörte sogar rechtliche Konsequenzen für die VV heraus, falls sie jetzt nicht vorauseilend handle. Das alles kann man vortragen – die Art und Weise empfand ich jedoch als belehrend und vorführend.
Die VV ließ sich diesen Vortrag gefallen, behielt aber zum Glück die Oberhand. Ich hatte den Eindruck, dass sich die Mehrheit nicht drängen lassen wollte, auf unbestätigter Grundlage Beiträge und Anwartschaften festzulegen. Gut so. Man stelle sich den Aufschrei vor, wenn solche Bescheide jetzt in die Briefkästen der Mitglieder flatterten und später wieder kassiert werden müssten – womöglich, weil sich die Verluste als deutlich niedriger herausstellen.
Die Schwäche:
Die Reihenfolge wird auf den Kopf gestellt: Einschneidende Konsequenzen für alle Mitglieder sollen beschlossen werden, bevor eine geprüfte Grundlage existiert. Die Aktuarberechnungen selbst werden der VV nicht offengelegt, die rechtliche Einschätzung stammt von einem einzigen Berater.
Mein Lösungsvorschlag:
- Eine verbindliche Reihenfolge: Jahresabschluss → Testat → Aktuarberechnung auf testierter Basis → Beschluss der VV.
- Das Aktuargutachten wird der VV satzungsgemäss vollständig vorgelegt und wägt zwischen den aktuartechnischen Möglichkeiten umsichtig ab, so dass ein Kompromiss zwischen Mitgliederbelastung und aktuartechnischen Notwendigkeiten resultieren kann
- Die Frage, ob die VV bereits vor dem Testat handeln muss, wird durch ein unabhängiges Zweitgutachten geklärt, wenn die VV dies als notwendig ansieht
7. Geheimhaltung, Prozesse und der Umgang miteinander
Als letzten großen Themenblock muss ich die Stimmung im VZB ansprechen. Die Beraterkosten explodieren, jeder versucht sich gegen jeden abzusichern, eine Versicherung für die Gremienmitglieder fehlt aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen immer noch – und sobald es eigentlich darum ginge, Tacheles zu reden, kommt die große Totschlagkeule „Geheimhaltung“.
Die Prozesse. Herr Schieritz, den die Initiatoren der Sitzung eigentlich nur als Zuhörer vorgesehen hatten, nutzte die Gelegenheit für eine abgelesene, mit großem Pathos und literarischen Vergleichen vorgetragene Rede. Darin nannte er wieder und wieder die Kollegen der Vergangenheit, in deren Amtszeit die großen Verfehlungen passiert sein sollen, die schließlich zu den kolportierten 1,35 Milliarden Euro Verlust geführt hätten. Später warf Dr. Kinzl Folien mit Firmenverflechtungen und den Namen Wohltman und Rellermeier an die große Wand des Saals, die auch den letzten Zweifler überzeugen sollten: Wir haben die Schuldigen. Weil für den VA scheinbar alles so schlüssig ist, haben Dr. Kinzl und seine Kanzlei Institute und ehemalige Gremienmitglieder auf Schadensersatz verklagt – so die Erklärung für uns Mitglieder. Ist dem so? Stellen sich die Dinge wirklich so dar?
Mir stellten sich dabei Fragen: Wurde jemals eine Kosten-Nutzen-Rechnung für diese womöglich jahrzehntelangen Prozesse aufgestellt? Von wem wird man überhaupt etwas zurückbekommen – und wann? Wurde jemals geprüft, ob die Darstellung, auf der die Klagen beruhen, überhaupt zutrifft – trotz der so eindrucksvollen Folien? Wurde jemals eine interne Aufklärung mit allen Beteiligten angestrebt? Ich fürchte, in diesen Punkten hat das „Crew Resource Management“ ein weiteres Mal versagt. Stattdessen haben wir nun ein „offenes Geheimnis“, dass den Zahnärzten durch das Fehlverhalten vieler Beteiligter 1,35 Milliarden Euro Schaden entstanden seien, und eine Großklage, die – so Kollege Klutke auf der DV im Frühjahr – durchaus zehn Jahre dauern könne. Cui bono?
Geheimhaltung mit zweierlei Maß. Als ich Herrn Schieritz zuhörte, trieb mich die ständige Wiederholung der unbestätigten Verlustzahl um. Nehmen wir an, meine Praxis liefe schlecht und ich stünde kurz vor dem Bankrott – würde ich das überall herausposaunen und damit auch noch die letzten Patienten und Mitarbeiter verschrecken? Nein. Herr Schieritz aber wiederholt die Zahl immer und immer wieder. Für mich ist diese Verlustzahl ein Geheimnis, dessen Preisgabe erhebliche Folgen für den Frieden unter den Kollegen und für die Bonität des VZB hat. Die Weitergabe horrender Verlustzahlen, die allein auf einer nicht testierten Auftragsbewertung eines Sachverständigen beruhen, empfinde ich als echte Geheimnisweitergabe – denn sie betrifft meine persönlichen Vermögensverhältnisse.
Gleichzeitig wurden Kritiker als „Ross und Reiter“ benannt. Herr Gneist habe Geheimnisverrat begangen, weil er Anfragen zum Stand der Berater- und Rechtsanwaltsrecherchen nicht nur an VZB-Adressen, sondern auch an Ingo Rellermeier versandt habe; dafür sei er von Dr. Kinzl abgemahnt worden. Ob sich dieser Vorwurf halten lässt, wird sich zeigen. Die Fragen waren so allgemein gehalten, dass ich als Laie darin keine schädliche Geheimnisweitergabe erkennen kann. Und es soll nicht verschwiegen werden: Diese Fragen sind bis heute nicht beantwortet. Die Rechtsanwälte arbeiten weiter für viel Geld, die Ergebnisse kennt Herr Gneist nicht. Deshalb wollte er von einem Beklagten wissen, ob dort bereits Erkenntnisse vorliegen. Aus meiner Sicht muss ein VV-Mitglied auch unverfängliche Fragen zur eigenen Meinungsbildung an solche Personen richten dürfen, ohne dem VZB damit zu schaden. Ich sehe darin vielmehr einen Nutzen für die Kontrollfunktion der VV.
Vorverurteilung statt Kollegialität. Dr. Kinzl nutzte seinen Vortrag zudem, um Herrn Gneist und Frau Seifert wegen einer eidesstattlichen Versicherung an den Pranger zu stellen. Diese gebe ein Erinnerungsprotokoll eines Treffens aus dem Jahr 2025 wieder, das nicht zu dem passe, was andere Teilnehmer erlebt hätten. Das empfinde ich als unfair. Wenn zwei Kollegen ihre Wahrnehmung an Eides statt versichern, ist das zunächst zu respektieren. Auf keinen Fall darf es in einem solchen Vortrag zu einer Vorverurteilung – also dass die eidesstattlichen Versicherungen unangebracht und schädlich fürs VZB seien – kommen – so verstehe ich jedenfalls Kollegialität. Letztlich geben beide Kollegen nur wieder, was sie untrüglich erlebten.
Ferner stellten Dr. Kinzl und Herr Schieritz einen Auftritt von Herrn Gneist bei einem VZB-Prozess gegen Herrn Smura in Neuruppin so dar, als habe Herr Gneist dort mit Herrn Smura gesprochen. Dem widersprach Herr Gneist vehement und warf beiden vor, die Unwahrheit zu sagen: Kollege Müller-Reichenwallner, der ebenfalls vor Ort war, habe bezeugt, dass Herr Gneist weder bei Herrn Smura stand noch mit ihm sprach. Diese Schilderung sollte den Zuhörern wohl vermitteln, dass Herr Gneist mit dem vom VA als dem VZB feindlich gesinnt eingestuften Herrn Smura kooperiere und womöglich Schaden anrichte – anders kann ich den Vortrag jedenfalls nicht deuten.
Auch was an diesem Abend von Dr. Kinzl und Herrn Schieritz über Herrn Rellermeier und Kollegen Heegewaldt gesagt wurde – bei Letzterem aus meiner Sicht ohne jede belastbare Grundlage und arg konstruiert –, kam bei mir nicht neutral an. Beide wurden deutlich als die „Bad Guys“ positioniert. Ich halte an der Unschuldsvermutung für alle beklagten Kollegen fest; nach meinem Eindruck ließ Herr Schieritz sie in seiner Rede nicht ausreichend gelten.
Ja, es war keine Diskussion, sondern ein frontal vorgetragenes An-den-Pranger-Stellen durch Herrn Schieritz und später Dr. Kinzl, bei dem jeder nicht involvierte Zuhörer unweigerlich den Eindruck gewinnen musste, Frau Seifert und Herr Gneist seien „Verräter“.
Was fehlte: ein Wort zur Zukunft. Von Herrn Schieritz erfuhr ich wenig bis nichts darüber, wie die notwendige Restrukturierung erfolgen soll – die aus meiner Sicht nur hochspezialisierte Restrukturierungsexperten mit ausgewiesener Erfahrung leisten können. Auch von Direktor Geenen vernahm ich dazu nichts. Wurde er nicht eingestellt, um genau solche Konzepte – auch unter Heranziehung entsprechender Experten – schnellstmöglich zu entwickeln?
Die Schwäche:
Geheimhaltung wird selektiv eingesetzt: gegen kritische Fragen aus der VV, nicht aber gegen die öffentliche Verbreitung unbestätigter Verlustzahlen. Vorwürfe gegen Kollegen werden in Gremiensitzungen erhoben, bevor Gerichte entschieden haben. Während Geld und Energie in Prozesse mit ungewissem Ausgang fließen, gibt es kein Konzept für die Restrukturierung.
Mein Lösungsvorschlag:
- Für alle gleich geltende Regeln zur Vertraulichkeit – und keine öffentliche Nennung unbestätigter Verlustzahlen.
- Die offenen Fragen von VV-Mitgliedern zu Berater- und Prozesskosten werden beantwortet.
- Alle VV-Fragen, unbeantwortete und zukünftige, werden zeitnah vom VA beantwortet
- Eine Kosten-Nutzen-Rechnung aller laufenden Prozesse wird vorgelegt; eine interne Aufklärung mit allen Beteiligten wird ernsthaft geprüft.
- Die Unschuldsvermutung gilt; Vorwürfe gegen Kollegen gehören vor Gericht, nicht in den Frontalvortrag einer Gremiensitzung.
- Eine Versicherung für die Gremienmitglieder wird zeitnah abgeschlossen und sollte auch bei Ausscheiden aus einem Gremium noch greifen
- Die Geschäftsführung legt zeitnah ein Restrukturierungskonzept vor.
8. Mein Fazit: Was jetzt geschehen muss
Zum Schluss darf ich meine Wünsche äußern: „Et audiatur altera pars“ – auch die andere Seite möge endlich gehört werden. Um in der Pferdesprache zu bleiben, die Herr Schieritz bemühte: Der VA möge vom hohen Ross herunterkommen und Demut zeigen. Sechs Kollegen sollten sich nicht zu Finanzexperten mit Deutungshoheit aufschwingen, sondern gerade in diesen Zeiten den Konsens mit allen anderen Kolleginnen und Kollegen der Gremien suchen – auch wenn die Satzung diesen „Auserwählten“ die alleinige Deutungshoheit zuschreibt. Dazu braucht es mehr als die Auslegungen der beauftragten Rechtsanwälte und Sachverständigen: Es braucht Gegenmeinungen durch Experten.
Sofort umsetzbar:
- Prüfung starten: B&T beginnt unverzüglich mit den Jahresabschlüssen 2024 und 2025; der Rechtsstreit läuft parallel.
- Zweitbewertung einholen: Ein neutraler Sachverständiger überprüft die CFRV-Bewertung, beauftragt von allen drei Gremien.
- Reihenfolge einhalten: Keine Änderung von Beiträgen und Anwartschaften vor Testat und Aktuarberechnung auf testierter Basis.
- Augenhöhe herstellen: Unterlagen rechtzeitig für alle, unabhängige Zweitmeinungen zu strittigen Fragen, eigene Rechtsberatung für die VV.
- Prozesse auf den Prüfstand: Kosten-Nutzen-Rechnung, faire Vertraulichkeitsregeln, Unschuldsvermutung.
- Profis holen: Berufung eines oder mehrerer Restrukturierungsexperten – im Konsens aller 24 Gremienmitglieder und nicht im Alleingang des VA.
Langfristig:
- Satzung reformieren: Die Verantwortung für unsere Altersversorgung gehört in professionelle Hände statt ins Ehrenamt im Nebenjob – mit Verwaltungskosten auf dem in der Finanzbranche üblichen Niveau. Auch Alternativen wie Kapitalisierung oder Auflösung sind ernsthaft zu prüfen.
Diese Satzung ist leider völlig überholt. Profis müssen übernehmen – das gebietet die betriebswirtschaftliche Vernunft.
Meine Gedanken zur Zukunft des VZB finden Sie ausführlicher in meinem Leserbrief in der aktuellen MBZ (10/2026), den ich hier noch einmal wiedergebe:
Leserforum, MBZ 10/2026, dort Seite 13:
Ich möchte raus aus der Krise
Als einfaches Mitglied des VZB fühle ich mich ohnmächtig. Unser Versorgungswerk wurde 1965 gegründet. Es ist so alt wie ich. Unterschied: Ich bin erfolgreicher und selbstbestimmt. Leider verstanden unsere Kollegen damals nicht, dass wir ohne Versorgungswerk besser gefahren wären. Und sie verstanden nicht, dass wir uns einen ungebetenen Gast und viele Pflichten wie die Zwangsmitgliedschaft damit einhandelten: Der Staat schreibt vor und schaut aber zynisch weg, wenn es nicht richtig läuft. Da sind wir dann auf einmal wieder „Freiberufler“ in Selbstverwaltung.
Unsere Satzung ist leider auch anachronistisch. 24 Zahnärzte befinden über unser Vermögen im Nebenjob, im Ehrenamt. Das hat sich überlebt. Es ist an der Zeit, die Verantwortung für unsere Renten in professionelle Hände zu legen. Davon wollen die Verantwortlichen im Versorgungswerk wenig wissen. „Nicht machbar“ ist das Credo. Das stimmt nicht. Selbst die Auflösung wäre möglich. Oder die Kapitalisierung. Denn ich würde mich gern um mein Geld ab sofort selbst kümmern. Zu Verwaltungsgebühren zwischen 0,15 und vielleicht 1,0 % – wie es in der Finanzbranche üblich ist. Davon sind wir durch die aktuellen Beraterkosten leider auch weit entfernt – Beraterkosten, die nach den Horrormeldungen der letzten Monate nun sicherstellen sollen, dass die Zahnärzte im Ehrenamt ja keinen Fehler mehr machen.
Ich hätte da eine preiswerte Alternativlösung: das Ehrenamt abschaffen und Professionalisierung. Bitten Sie doch Ihre Kammerpräsidentin und Ihren Verwaltungsausschussvorsitzenden im VZB um Umsetzung dieser effektiven Forderung und fragen einmal nach den Jahresabschlüssen 2024 und 2025, die – für mich völlig unerklärlich – immer noch nicht vorliegen. So würde es auch wieder etwas werden mit dem „Freiberuf“. „Just my two cents“ als unzufriedenes Mitglied, das ohnmächtig dem aktuellen Treiben beiwohnen muss.
Dr. Stefan Verch

*Hinweis:
Herr Dr. Verch ist Vereinsmitglied und Wahllistenmitglied der IUZB (2022 KZV Wahl LP 23 und 2025 Kammerwahl LP 15).
Im Versorgungswerk hat er kein Amt. Er ist dort „nur“ einfaches Mitglied, hat sich in den vergangenen 2 Jahren aber – wie viele andere auch – mit Interesse und differenziert mit dem Vorgängen im VZB auseinandergesetzt. Er gehört zum IUZB internen Beratungsstab.