IUZB Gerichtsspiegel zum VZB
Analog zum Pressespiegel führen wir hier einen Gerichtsspiegel. Im Ergebnis wird auch hier wohl festzustellen sein, dass Gerichtsurteile nur bedingt Aufarbeitung leisten (können), aber sie tragen in einem herausragenden Maße zur Objektivierung bei. Aus diesem Grund werden wir die Urteile hier abbilden.
i. A. Uwe Gerber
Sekretariat IUZB e.V.
20.04.2026
Zivilverfahren:
| Datum | Gericht | Aktenzeichen | Sachverhalt |
|---|---|---|---|
| 2025-11-26 | VG Berlin | 9 L 529/25 | Ehem. Verwaltungsausssussvorsitzender ./. VZB Ehrenamtsabberufungsschutzverfahren → Rechtsprechungsdatenbank: Beschluss: Abberufung aus dem Ehrenamt als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin |
| 2026-02-19 | KG Berlin | 18 UH 20/25 | VZB ./. 12 Parteien Gerichtszuständigkeitsverfahren für Schadenersatz → Pressemitteilung: Kammergericht bestimmt Landgerichts Berlin II als zuständiges Gericht für eine beabsichtigte Klage des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin → Rechtsprechungsdatenbank: Beschluss |
| 2026-02-03 Berufung: ? | ArbG B Berufung: LAG BB | 21 Ca 13264/25 Berufung: 12 Sa 313/26 | Ehem.Direktor W. gegen VZB Kündigungsschutzklage → Pressemitteilung: Ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wirksam. Hinweis: Es wurde Berufung eingelegt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. |
| ? | ArbG B | 56 Ca 5895/26 | VZB ./. Ehem. Direktor W. Schadenersatzklage über 50 Millionen Euro Zahlreichste Medien berichten, so z.B. Bloomberg am 08.04.2026. → IUZB Pressespiel zum VZB |
| 2026-05-21 | Ondernemingskamer (Unternehmenskammer) Amsterdam | ? | VZB gegen Grand Metropolitan Hotels Holding B.V. → Pressemitteilung: Terminvorschau vom 15.05.2026 für den 21.05.2026 → fd, 26.05.2026: (+) Berlijns pensioenfonds eist onderzoek naar hotelmiljoenen "Die Handelskammer wird voraussichtlich in sechs bis acht Wochen eine Entscheidung treffen." |
Einfache chronologische Übersicht.
Angaben soweit redaktionell bekannt.
Ob in Verfahren Berufung eingelegt wurde/wird wissen wir nicht, wenn wir es wissen, so wird es vermerkt.
Es gilt die Unschuldsvermutung, so im Land Berlin auch festgelegt in der Verfassung von Berlin, Artikel 9 (2): Ein Beschuldigter gilt nicht als schuldig, solange er nicht von einem Gericht verurteilt ist.
