BFH: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

BFH, PM vom 30.01.2023 zu IX R 15/20

 

 

Pro und Contra:

  • In einem Gastkommentar auf focus.de fordert der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge eine Verdopplung des Solidaritätszuschlags. Butterwegge weist darauf hin, dass „der gesellschaftliche Zusammenhalt umso mehr schwindet, je mehr die soziale Ungleichheit wächst.“ „Finanzstarke Bürger“ sollten in einer Krisensituation für die Demokratie „mehr Verantwortung für die Staatsfinanzen übernehmen“.
  • David Böcking (spiegel.de) betont, dass es mit der Einführung eines „Energie-Soli“ oder der Anhebung des Einkommenssteuertarifs ehrlichere Optionen der Politik gäbe, die richtigerweise vom Bundesfinanzhof anerkannte Solidarität umzusetzen.
  • In der Welt behauptet Karsten Seibel, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs „das Vertrauen in den Steuerstaat schmälert“, weil nun „allzu sparunwillige Politiker nach Belieben zusätzlich zu den Steuern noch Sonderabgaben erheben können, sobald sie mehr Geld ausgeben wollen“.
  • Lisa Nienhaus (SZ) „bewundert den Mut“ des klagenden Ehepaars, weil sie sich entgegen möglicher Anfeindungen der breiten Bevölkerung gegen den Solidaritätszuschlag wenden, der eine „verkappte Reichensteuer“ sei. Zwar gebe es gute Gründe zur höheren Besteuerung von Besserverdienenden, allerdings müsse die Politik eine solche Reichensteuer auch offen kommunizieren.