Weiterleitung unternehmensbezogener E-Mails an eigene private E-Mailadresse kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Anwalt.de, RAin Hiddemann, 03.09.2024: Weiterleitung unternehmensbezogener E-Mails an eigene private E-Mailadresse kann fristlose Kündigung rechtfertigen Gekündigt wurde dem Vorstandsmitglied, weil dieser seine eigene private E-Mailadresse im Rahmen diverser unternehmensbezogener E-Mails in „CC“ gesetzt hatte. ————– Oberlandesgericht München: Urteil vom 31.07.2024, Az 7 U 351/23 e
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