Weiterleitung unternehmensbezogener E-Mails an eigene private E-Mailadresse kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Anwalt.de,
RAin Hiddemann, 03.09.2024:

 

Gekündigt wurde dem Vorstandsmitglied, weil dieser seine eigene private E-Mailadresse im Rahmen diverser unternehmensbezogener E-Mails in „CC“ gesetzt hatte.

 

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Oberlandesgericht München: Urteil vom 31.07.2024, Az 7 U 351/23 e