Datenschutzbericht – Beschäftigtendatenschutz: Verarbeitung privater Kontaktdaten von Beschäftigten

Anwaltskanzlei Harzewski, 02.05.2024:

Empfehlung

Dienstherren oder Arbeitgeber/innen, die zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit die Erreichbarkeit der Beschäftigten außerhalb von Dienst- und Arbeitszeiten zu verbessern beabsichtigen, ist zu raten, zur Vermeidung der Verarbeitung nicht erforderlicher Daten, dienstliche Endgeräte oder Rufnummern zur Verfügung zu stellen.

 

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte