BSG: Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts in einem heutigen Urteil entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 14/16 R). Geklagt hatte eine Kreishandwerkerschaft. […]
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