Ein Stich ins Wespennest?
Nach der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks am 26. November 2011 veröffentlichte die IUZB und der Kollege Dohmeier in ihren Blogs einen Artikel, in dem über den Ablauf der Sitzung, sowie den Inhalt und die Hintergründe im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 10 „Aufwands- und Übergangsentschädigungsordnung / Beschluss“ berichtet wurde.
In diesem Artikel wurden unter anderem auch die rechtlichen Bedenken der Vertreter der Liste Kampmann gegen eine Übergangsentschädigungsregelung für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses dargelegt. Diese Bedenken wurden schon vor der Sitzung den Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses schriftlich übermittelt und während der Sitzung auch noch einmal mündlich vorgetragen. Trotz dieser Bedenken wurde mit einer Stimmenmehrheit von sieben zu vier Stimmen der vorgelegte Beschlussantrag genehmigt.
Einige Tage nach der Veröffentlichung des sehr sachlichen Artikels erhielt der Kollege Dohmeier EMails vom Direktor des Versorgungswerks und dem Berliner Kammerpräsidenten, in denen er „unter Androhung der Einschaltung kostenpflichtiger externer juristischer Hilfe“ und der Einberufung einer „außerordentlichen VV“ dazu bewegt werden sollte, den Autor des Artikels zu benennen und eine Änderung des Artikels vorzunehmen. Einziger Ansatzpunkt war der Umstand, dass es vor einem Jahr bereits einmal eine Abstimmung über eine solche Regelung gegeben hatte, welche dann aber unwirksam war und wiederholt werden sollte. Offenbar hat auch die Bedenkzeit von einem Jahr nicht ausgereicht, Skrupel zu entwickeln. Umso schlimmer.
Der geneigte Leser wird die Reaktion der Offiziellen des Versorgungswerks und der Zahnärztekammer allerdings längst durchschaut haben. Wer möchte derzeit in Berlin als Ärzte- oder Zahnärztefunktionär schon dabei gesehen werden, wie er sich selbst oder anderen Vergünstigungen verschafft? Der KV Vorstand hat da wohl die Öffentlichkeit etwas sensibilisiert….
Aber Frechheit siegt: wenn das Licht angeht, einfach weitermachen – und als Ausrede „das war schon im letzten Jahr beschlossen worden…“.
Wir wollen Ihnen die Antwort des Kollegen Dohmeier und seiner Kollegen/Kolleginnen auf die EMail des Direktors des Versorgungswerks nicht vorenthalten:
Betreff: Stellungnahme zur Abfindungsregelung für Vorsitzende des Verwaltungsausschusses
Sehr geehrter Herr Direktor,
mit Verwunderung habe ich und alle meine bei der Vertreterversammlung am 26. November 2011 anwesenden Kollegen und Kolleginnen Ihre Email zu der Meldung „Abfindungsregelung für die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses“ zur Kenntnis genommen. Zunächst darf ich Sie bitten, sich im Bedarfsfall wegen der Inhalte der Internetseite der IUZB mit den dortigen Ansprechpartnern, die auf der Internetseite bezeichnet sind, in Verbindung zu setzen.
Soweit Sie im Hinblick auf meine eigene Internetseite www.drdohmeier.de darauf hinweisen, dass die Stellungnahme zur Übergangsgeldregelung einen Darstellungsfehler enthalten soll, erschließt sich mir/uns nicht, worin dieser Darstellungsfehler Ihrer Meinung nach bestehen soll.
Was die am 27. November 2010 beschlossene Entschädigungsordnung betrifft, so hat der Verwaltungsausschuss selbst in der Ladung zur Vertreterversammlung am 26. November 2011 zur Begründung für die erneute Beschlussfassung ausgeführt, dass die seinerzeit beschlossene Regelung fehlerhaft und daher eine erneute Beschlussfassung notwendig sei. Wie soll diese Begründung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses anders verstanden werden als die offizielle Feststellung seitens der Leitung des Versorgungswerkes, dass die am 27. November 2010 beschlossene Entschädigungsordnung keine Rechtswirkung entfalten kann und deshalb eine Wiederholung der Beschlussfassung notwendig ist, um eine rechtswirksame Übergangsgeldregelung zu beschließen? Dass dieses Ziel nicht nur nach meinem Dafürhalten wiederum nicht gelungen ist, also auch gegen die am 26. November 2011 beschlossene Übergangsgeldregelung erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, ändert nichts daran, dass die Leitung des Versorgungswerkes offenbar selbst der Auffassung war, dass bis zum 26. November 2011 keine wirksame Übergangsgeldregelung bestand.
Bei der Abfassung des Artikels wurde also lediglich Ihre eigene mutmaßliche Rechtsauffassung, soweit sie der Ladung zu entnehmen war, zugrunde gelegt. Da Sie aber darauf zu bestehen scheinen, nehmen wir die zuvor geschilderte Vorgeschichte der erfolglosen Beschlussfassung aus 2010 gern in einen geänderten Artikel auf und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Dr. Dohmeier
(ebenso für die Vertreter der Liste Kampmann
und die Versorgungswerkmitglieder, welche als Gäste bei der VV anwesend waren)