6 Vertreter/innen aus allen 3 Kammerbereichen verlangen zusätzliche Vertreterversammlung
Nach der Satzung muss eine Vertreterversammlung einberufen werden, wenn „mindestens ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung … dies verlangt.“
Dies ist am 10.09.2025 geschehen. Da
- bereits seit dem 12.07.2025 kein Mitglied aus dem Kammerbereich Bremen mehr im Verwaltungsausschuss vertreten und damit die satzungsgemäße Besetzung nicht mehr gewährleistet ist
- und der am 27.07.2025 eingereichte, sehr wichtige Fragenkatalog inhaltlich durch den VA bis heute nicht beantwortet wurde (siehe Schriftwechsel),
haben 6 Vertreterinnen und Vertreter aus allen drei Kammerbereichen:
- Gneist, Parish und Ronis (Berlin),
- Dr. Bundschuh und Dr. Ermler (Brandenburg) und
- Schletter (Bremen),
welche 50 % der Vertreterversammlung stellen, beim Aufsichtsausschuss für den 11. Oktober 2025 eine Vertreterversammlung mit folgender Tagesordnung beantragt.
Tagesordnung:
1. Bestellung einer Wahlleitung für die Nachwahl eines Bremer Mitglieds für den Verwaltungsausschuss
2. Wahl eines Bremer Mitglieds für den Verwaltungsausschuss
3. Beantwortung der durch 5 der Antragsteller am 23.07.2025 erstmals beim Verwaltungsausschuss eingereichten Fragen durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses […]
4. Vorgaben der Rechtsaufsicht und deren Umsetzung
5. Ausblick auf den Jahresabschluss 2024 und das Jahr 2025 unter besonderer Berücksichtigung der periodengerechten Abgrenzung von Zu- und Abschreibungen
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.
Zuvor:
1. Leider keine Transparenz: Neuer VWA beantwortet Fragenkatalog nicht
2. Helmut Dohmeier erklärt uns die Welt…