6 Vertreter/innen aus allen 3 Kammerbereichen verlangen zusätzliche Vertreterversammlung

Nach der Satzung muss eine Vertreterversammlung einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlungdies verlangt.

Dies ist am 10.09.2025 geschehen. Da

  • bereits seit dem 12.07.2025 kein Mitglied aus dem Kammerbereich Bremen mehr im Verwaltungsausschuss vertreten und damit die satzungsgemäße Besetzung nicht mehr gewährleistet ist
  • und der am 27.07.2025 eingereichte, sehr wichtige Fragenkatalog inhaltlich durch den VA bis heute nicht beantwortet wurde (siehe Schriftwechsel), 

haben 6 Vertreterinnen und Vertreter aus allen drei Kammerbereichen:

  • Gneist, Parish und Ronis (Berlin), 
  • Dr. Bundschuh und Dr. Ermler (Brandenburg) und
  • Schletter (Bremen),

welche 50 % der Vertreterversammlung stellen, beim Aufsichtsausschuss für den 11. Oktober 2025 eine Vertreterversammlung mit folgender Tagesordnung beantragt.

Tagesordnung:

1. Bestellung einer Wahlleitung für die Nachwahl eines Bremer Mitglieds für den Verwaltungsausschuss

2. Wahl eines Bremer Mitglieds für den Verwaltungsausschuss

3. Beantwortung der durch 5 der Antragsteller am 23.07.2025 erstmals beim Verwaltungsausschuss eingereichten Fragen durch die Mitglieder des Verwaltungsausschusses […]

4. Vorgaben der Rechtsaufsicht und deren Umsetzung

5. Ausblick auf den Jahresabschluss 2024 und das Jahr 2025 unter besonderer Berücksichtigung der periodengerechten Abgrenzung von Zu- und Abschreibungen

 

 


Gerhard Gneist

Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.