Leider keine Transparenz: Neuer Verwaltungsausschuss beantwortet Fragenkatalog nicht
Fünf Mitglieder der Vertreterversammlung aus allen drei Kammerbereichen hatten konkrete und berechtigte Fragen an den Verwaltungsausschuss gerichtet.
Gerade der Kammerbereich Bremen hat hierbei ein fundamentalen Anspruch auf die Beantwortung der gestellten Fragen, da Bremen keinen Vertreter in den Verwaltungsauschuss entsenden konnte und somit ohne eigene Interessenvertretung im Geschäftsführungsorgan ist.
Leider besteht – trotz einer Frist und Nachfristsetzung von vier Wochen – seitens des Verwaltungsausschusses keine Bereitschaft zur Beantwortung.
Damit bleiben die Verwaltungsausschuss-Mitglieder Schieritz, Klutke, Felke, Lips und Miletić leider hinter ihren eigenen Ansprüchen nach der Schaffung von Transparenz zurück.
Der anonymisierte Fragenkatalog wurde inzwischen vom Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin veröffentlicht:
Die Beantwortung dieser Fragen hat hohe Priorität und ist Voraussetzung für die unbedingt notwendige Einbindung der Vertreterversammlung.
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.
Im Sinne der Transparenz hier bitte der Diskussionsverlauf:
27.07.2025:
Von: Fünf Mitglieder der Vertreterversammlung
An: Verwaltungsausschuss
Sehr geehrter Herr Schieritz,
sehr geehrter Herr Klutke,
sehr geehrte Frau Miletić und sehr geehrte Herren Dr. Felke und Dr. Lips,als Mitglieder der Vertreterversammlung bitten wir bis Montag, 11. August 2025 um schriftliche Beantwortung des beigefügten Fragenkatalogs.
Das Passwort lautet: xxxxxxxxx
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Gneist
sowie namentlich vier weitere Mitglieder der Vertreterversammlung
02.08.2025
Antwort von: Vorsitzender Verwaltungsausschuss
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr fortwährendes Engagement für die Belange des Versorgungswerks.
Wie Sie wissen, befindet sich das Versorgungswerk aktuell in einer außerordentlich ernsten und krisenhaften Lage, die das Versorgungswerk strukturell, finanziell und organisatorisch in hohem Maße fordert. In dieser Situation steht die Sicherung des verbleibenden Vermögens uneingeschränkt im Vordergrund aller Maßnahmen und Entscheidungen – sowohl seitens des Verwaltungsausschusses als auch der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass eine zeitnahe und vollumfängliche Beantwortung des von Ihnen vorgelegten Fragenkatalogs bis auf Weiteres nicht möglich ist. Der damit verbundene Verwaltungs- und Zeitaufwand ist unverhältnismäßig hoch und würde – angesichts der aktuellen personellen und strukturellen Ressourcenlage – unmittelbar zulasten der Arbeitsfähigkeit der Körperschaft und der laufenden Krisenbewältigung gehen. Dies wiederum birgt erhebliche finanzielle Risiken für die gesamte Versichertengemeinschaft.
Um Ihrem nachvollziehbaren und begrüßenswerten Auskunftsinteresse dennoch Rechnung zu tragen, bieten wir jedem Mitglied der Vertreterversammlung und (wie bereits begonnen) des Aufsichtsausschusses folgende Möglichkeiten an:
• Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes in der Geschäftsstelle mit Zugang zum internen Datenmanagementsystem und oder
• Teilnahme an den Jour-Fixe-Besprechungen des Verwaltungsausschusses (mittwochs), in denen die Vermögensanlageverluste und dessen Ursachen offen dargelegt und kritisch aufgearbeitet werden.Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, sich direkt und umfassend ein eigenes Bild zu den relevanten Investitionsentscheidungen und deren Folgen zu machen. Entsprechende Anmeldung bitte über die Geschäftsstelle (z.B. per E-Mail: info@vzberlin.org).
Sollten Sie der Auffassung sein, dass die derzeitige Prioritätensetzung des Verwaltungsausschusses nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft des Versorgungswerks erfolgt, so bitten wir um einen entsprechenden richtungsgebenden Hinweis der Vertreterversammlung.
Mit besten Grüßen
Thomas Schieritz
12.08.2025
Von: Fünf Mitglieder der Vertreterversammlung
An: Verwaltungsausschuss
Sehr geehrter Herr Schieritz,
sehr geehrte Mitglieder des Verwaltungsausschusses,wir beziehen uns auf Ihre Erwiderung per EMail vom 02.08.25 auf die von uns am 27.07.25 bei Ihnen eingereichten Fragen.
Ihr Schreiben legt leider die Vermutung nahe, dass Sie sich nicht einmal die Mühe gemacht haben, die von uns gestellten Fragen zu lesen. Denn ansonsten hätten Sie erkennen müssen, dass diese sehr berechtigten Fragen nicht durch einen einfachen Blick in das DMS des VZB beantwortet werden können. Darüber hinaus grenzt Ihr „Vorschlag“ insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus, die in Brandenburg oder Bremen wohnen und z.T. lange Anfahrtszeiten hätten.
Es ist noch nicht lange her, da hat Ihr Stellvertreter, der Kollege Klutke, als einzelner Vertreter, das VZB im 3-Tagesrhytmus mit Fragen, Texten und Behauptungen des Herrn XXXXX überflutet, die weit über 1.300 Seiten ausmachten und dabei jeweils die Beantwortung seiner Fragen binnen 14 Tagen als höchst selbstverständlich angesehen. Mittlerweile hat sich der Verwaltungsausschuss mit zusätzlichen, nach Ihren eigenen Aussagen, hochkarätigen und kompetenten Beratern verstärkt und trotzdem sehen Sie sich aus „strukturellen, finanziellen und organisatorischen Gründen“ nicht in der Lage 38 Fragen zu beantworten? Werter Herr Schieritz, Sie messen mit zweierlei Maß und ignorieren das berechtigte Auskunftsinteresse von 5 Vertretern und Vertreterinnen aus allen drei Kammerbereichen.
Quasi gleichzeitig mit Ihrer oben benannten Absage veröffentlichen Sie über das VZB-Mitgliederportal ein Rundschreiben, in dem Sie bereits jetzt bei den Mitgliedern massiv Ängste schüren, Schäden und Verantwortlichkeiten postulieren, obwohl die Untersuchungen, wie Sie selbst schreiben, noch nicht abgeschlossen sind und Sie schließen mit einem Wahlaufruf zur „Berliner Kammerwahl“, wodurch Sie Herr Schieritz, selbst Bewerber um einen Sitz in der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin (Freier Verband), die für eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts gebotene Neutralitätspflicht, verletzen.
Natürlich ist die Aufarbeitung der Anlageverläufe aus der Vergangenheit essentiell und in unser aller Interesse, aber erst wenn dessen Endergebnisse klar und rechtlich belastbar auf dem Tisch liegen, können Verantwortlichkeiten zweifelsfrei benannt werden. Dazu gehört aber auch, dass die von den neuen Verantwortlichen im VA getroffenen Entscheidungen ebenfalls nachvollzogen und überprüft werden können. Denn natürlich bedarf es für eine klare Zuweisung von Verantwortung auch einer klaren Abgrenzung. Das gebieten die Logik und das Rechtsstaatsprinzip. Aus diesen Gründen ist die Beantwortung der von uns im Interesse aller Mitglieder gestellten Fragen so wichtig.
Deshalb fordern wir Sie nochmals nachdrücklich auf, die von uns gestellten Fragen binnen einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen, nun bis Mittwoch, 27.08.2025 zu beantworten.
Mit kollegialen Grüßen
Gerhard Gneist
sowie namentlich vier weitere Mitglieder der Vertreterversammlung
12.08.2025:
Antwort von: Vorsitzender Verwaltungsausschuss
Sehr geehrter Herr Gneist,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Vertreterversammlung,vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift und die darin formulierten Anliegen. Ich kann mich hierzu – mit dem gebotenen Respekt vor Ihrem Engagement – allerdings nur wiederholen:
Die von der Vertreterversammlung selbst unterstützte personelle Verstärkung arbeitet aktuell mit voller Kapazität an der Sicherung des Vermögens, was in Anbetracht der derzeitigen Erkenntnisse und Risiken höchste Priorität hat. Die internen Ressourcen sind dafür vollständig gebunden.
Wenn es der ausdrückliche Wunsch der Vertreterversammlung sein sollte, dass diese Kräfte – zu Lasten der prioritären Maßnahmen im Interesse aller Mitglieder – stattdessen zur Beantwortung schriftlicher Anfragen eingesetzt werden oder dass dafür zusätzliches Personal eingestellt wird (mit entsprechenden Kostenfolgen für das Versorgungswerk), bitte ich erneut um eine klare Mitteilung der Vertreterversammlung.
Darüber hinaus möchte ich deutlich betonen: Die von Ihnen angesprochenen massiven Ängste der Mitglieder sind alles andere als unbegründet – und keineswegs Ergebnis einer Dramatisierung, sondern sind Ergebnis der realen Situation, wie sie sich derzeit nach Sichtung und Bewertung der bisherigen Sachstände darstellt.
Zur Einordnung der Konsistenz und Tiefe der bisherigen Erkenntnisse lade ich jedes interessierte Mitglied der Vertreterversammlung ausdrücklich ein, sich beim Aufsichtsausschuss selbst Erkundigung einzuholen. Die dort vorliegenden Kenntnisse und Bewertungen vermitteln ein klares Bild, das leider wenig Raum für Verharmlosung der Einscheidungen der Vergangenheit lässt.
Dass die Vergangenheit aufgearbeitet werden muss, ist unstrittig. Dass aber auch die jetzigen Prozesse nachvollziehbar, rechtssicher und effizient gestaltet werden müssen, ebenso. Dies wird durch angezeigte ausführlichste Dokumentation der wesentlichen Entscheidungsprozsesse (Beschlussvorlagen) und zu gegebener Zeit durch sachgerechte Beantwortung Ihrer Fragen sichergestellt. Ich danke Ihnen für Ihre kritische Begleitung dieses Weges – zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass dieser Weg die dargelegte Priorisierung zwingend notwendig macht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schieritz
Wenn Sie gerne fortlaufend weitere Informationen wünschen.
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