VZB: Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin führt mehrheitlich eine rückwirkende Übergangsentschädigungsregelung ein

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes hat am 27.11.2010 mehrheitlich eine rückwirkende Übergangsentschädigungsordnung zu Gunsten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses verabschiedet.

Nutznießer dieser Übergangsentschädigungsordnung ist zunächst der derzeitige Vorsitzende des Verwaltungsausschusses.

Somit hat der Kollege Albert Essink neben seiner monatlichen Aufwandsentschädigung von € 2.200,- (zuzüglich der Sitzungsgelder) einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Übergangsentschädigung in Höhe von 52.800,00 €.

In der Vertreterversammlung vom 27.11.2010 haben wir deutlich gemacht, dass wir aus grundsätzlich Überlegungen einer transparenten und nachvollziehbaren Übergangsentschädigung zustimmen würden. Gleichzeitig haben wir die Meinung vertreten, dass die zur Abstimmung gebrachte Erweiterung bzw. Aufstockung der Entschädigung unangemessen hoch ist und insbesondere die rückwirkende Veränderung der Entschädigungsordnung und den offensichtlichen Zuschnitt auf die Person des derzeitigen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses für rechtlich bedenklich und daher nicht satzungskonform halten.

Allerdings wurde unsere vorausgegangene Anfrage zur Klärung der Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung von der zuständigen Senatsbehörde dahingehend beantwortet, dass (…) „die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen im Hinblick auf Übergangsgeldzahlungen (…) eingehalten“ werden. Andererseits wurde von der Senatsaufsicht aber auch darauf hingewiesen: „Eine Zweckmäßigkeitskontrolle steht der Aufsichtsbehörde dabei nicht zu„.

Allein die Tatsache, dass wir uns mit der Bitte um Klarstellung an die Aufsichtsbehörde gewandt haben, führte zu heftigen und zum Teil gehässigen Reaktionen auf der Seite der Befürworter einer solchen Regelung. (Lesen Sie dazu den „Kommentar“ des vor einigen Monaten aus „persönlichen Gründen“ zurückgetretenen und nun wieder in die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes zurückgekehrten Kollegen Müller–Reichenwallner). Uns zeigen diese Reaktionen allerdings auch, dass hier erneut Grundrechte in Frage gestellt werden und ein Vorgang verschleiert werden soll, von dem man offensichtlich sehr genau weiß, dass er nicht nur in der Kollegenschaft auf ausgeprägtes Unverständnis stoßen wird.

Bezeichnenderweise war es der Präsident der Zahnärztekammer Berlin Dr. Wolfgang Schmiedel, der unter wiederholten beispielhaften Verweis auf die eigene Tätigkeit vehement für die Schaffung einer Übergangsregelung in der obengenannten Höhe plädierte. Es entstand der Eindruck, dass er in diesem Zusammenhang vor allen Dingen auch in eigener Sache gesprochen hat.

Unser Hinweis auf die gängige Praxis, dass Anpassungen stets am Ende einer Legislaturperiode für den zukünftigen Zeitraum vorgenommen werden, wurde sowohl von ihm als auch der im Wesentlichen schweigenden Mehrheit in der Vertreterversammlung ignoriert.

Das Erhöhungs-Karussell dreht sich also weiter und die seinerzeit gesetzliche Einführung der Hauptamtlichkeit für unsere KZV-Vorstände wirkt sich nun auch hier nur schädlich aus. Das diese Diskussion nun auch in der Zahnärztekammer neue Begehrlichkeiten wecken wird, ist absehbar.

Dokumente in chronologischer Reihenfolge:

  1. Antrag des Vorsitzenden des Aufsichtsausschuss – lesen
  2. 11.11.2010 – Unsere erste Anfrage an die Aufsichtsbehörde – lesen
  3. 17.11.2010 – Antwort des Versorgungswerkes an die Aufsichtsbehörde – lesen
  4. 22.11.2010 – Unser Schreiben an die Organmitglieder des VZB – lesen
  5. 23.11.2010 – Unsere zweite Anfrage an die Aufsichtsbehörde – lesen
  6. 24.11.2010 – Überarbeiteter Antrag und Begründung des Bremer Kammerpräsidenten – lesen
  7. 25.11.2010 – Stellungnahme der Aufsichtsbehörde – lesen
  8. 25.11.2010 – Unser persönlicher Appell an Herrn Essink – lesen
  9. 27.11.2010 – Endfassung neue Übergangsentschädigungsordnung – lesen.

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