BAG: Gekündigter und frei gestellter Arbeitnehmer muss sich in der Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen
Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. […]
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