BAG: Medizinischer Dienst darf AU auch der eigenen Mitarbeiter prüfen
Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis – Medizinischer Dienst – Schadenersatz Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, […]
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