BAG: Verjährung von Urlaubsabgeltungen – 3 Jahre! 31. Januar 2023 Redaktion Arbeitsrecht, BAG, Recht BAG, 31.01.2023: Urlaubsabgeltung – Verjährung Urlaubsabgeltung – Tarifvertragliche Ausschlussfrist Spiegel: Zahlungsansprüche aus Urlaubstagen der Vorjahre verjähren innerhalb von drei Jahren, so das Bundesarbeitsgericht. Nach einer Entscheidung im Dezember hatten sich viele Beschäftigte Hoffnungen auf bezahlten alten Urlaub gemacht.