Bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung: 1. Zivilsenat hat Klage abgewiesen Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.
OLG Stuttdart: Pressemitteilung zum Urteil vom 25.06.2024 – 1 U 34/23 – RA Online: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden – Werden Privatpersonen hoheitlich tätig, haftet gegenüber dem Geschädigten nur der Staat
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