Bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung: 1. Zivilsenat hat Klage abgewiesen Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.

OLG Stuttdart: Pressemitteilung zum Urteil vom 25.06.2024 – 1 U 34/23 – RA Online: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden – Werden Privatpersonen hoheitlich tätig, haftet gegenüber dem Geschädigten nur der Staat    

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LSG: Corona-Infektion als Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Ein Arbeitsunfall kann dabei auch die Infektion mit einem Krankheitserreger im Rahmen der versicherten Tätigkeit sein. Der 1. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat nunmehr erstmals über die Anerkennung einer […]

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