BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung
Entscheidungsstichworte:
Kündigung – Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit
Leitsatz:
Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 14. Dezember 2023, – 2 AZR 55/23 –
Weiterführend ra-online:
- Erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflicht:
BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung