BAG: Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung

Entscheidungsstichworte:
Kündigung – Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

Leitsatz:

Ein in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer, der im Geltungsbereich von § 20a IfSG idF vom 10. Dezember 2021 wahrheitswidrig behauptet, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, verletzt in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 14. Dezember 2023, – 2 AZR 55/23 –

 

 

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