Bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung: 1. Zivilsenat hat Klage abgewiesen Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.