Bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über Schadenersatzklage gegen Impfärztin nach Corona-Schutzimpfung: 1. Zivilsenat hat Klage abgewiesen Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.
- OLG Stuttdart: Pressemitteilung zum Urteil vom 25.06.2024
– 1 U 34/23 – - RA Online: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden –
Werden Privatpersonen hoheitlich tätig, haftet gegenüber dem Geschädigten nur der Staat