AGH: Rechtsanwaltskammer Berlin durfte zur Teilnahme an der #unteilbar-Demo aufrufen
Wie „politisch neutral“ muss eine berufsständische Kammer sein? Hier eine aktuelle Antwort: LTO, 08.09.2020: Die Berliner Anwaltskammer durfte zur Teilnahme an der Demonstration „#unteilbar“ für eine offene und freie Gesellschaft aufrufen, weil es ihr auch zusteht, die Anwaltschaft vor zukünftigen Gefahren zu schützen, entschied der Anwaltsgerichtshof Berlin. – lesen Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom […]
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