AGH: Rechtsanwaltskammer Berlin durfte zur Teilnahme an der #unteilbar-Demo aufrufen
Wie „politisch neutral“ muss eine berufsständische Kammer sein? Hier eine aktuelle Antwort:
LTO, 08.09.2020:
- Die Berliner Anwaltskammer durfte zur Teilnahme an der Demonstration „#unteilbar“ für eine offene und freie Gesellschaft aufrufen, weil es ihr auch zusteht, die Anwaltschaft vor zukünftigen Gefahren zu schützen, entschied der Anwaltsgerichtshof Berlin. – lesen
Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 19.02.2020, Az. II AGH 19/18