AGH: Rechtsanwaltskammer Berlin durfte zur Teil­nahme an der #un­teilbar-Demo auf­rufen

Wie „politisch neutral“ muss eine berufsständische Kammer sein? Hier eine aktuelle Antwort:

LTO, 08.09.2020:

  • Die Berliner Anwaltskammer durfte zur Teilnahme an der Demonstration „#unteilbar“ für eine offene und freie Gesellschaft aufrufen, weil es ihr auch zusteht, die Anwaltschaft vor zukünftigen Gefahren zu schützen, entschied der Anwaltsgerichtshof Berlin. – lesen

 

Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 19.02.2020, Az. II AGH 19/18