VG Berlin: Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder rechtmäßig
Die zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger war bis 2017 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen und seitdem anderweitig […]
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