BZÄK-Bundesversammlung: Berliner Inititiative führt zu erfolgreichem Kompromiss – Zahl der Delegierten wird deutlich reduziert
In Hamburg auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer wurde kurz vor 17 Uhr eine grundlegende Reform beschlossen.
Es wird die Zahl der Delegierten auf 139 Personen reduziert und so dauerhaft festgeschrieben. Bis dato war die Zahl der möglichen Delegierten von der Zahl der Mitglieder in den Kammern abhängig und betrug 169 Personen mit weiter steigender Tendenz. Ein Festhalten an der bisherigen Regelung hätte eine immer weiter steigende Kostenbelastung bedeutet, sowohl für die die Bundesversammlung ausrichtende Kammer, als auch die entsendende Kammer.
Die Abstimmung als Satzungsänderung bedurfte einer 2/3-Mehrheit aller – und damit nur nicht der anwesenden – Delegierten. Leider fehlte in der Berliner Delegation eine Kollegin aus dem Kammervorstand, was somit wie eine Nein-Stimme wirkte. Dennoch fand die Satzungsänderung die nötige Mehrheit. Gegenstimmen kamen überwiegend aus der bayerischen Delegation, welche jedoch auch nicht geschlossen dagegen stimmte.
Das Ergebnis mit zukünftig 139 Delegierten ist ein Kompromiss, welchen die Kammerpräsidenten im Vorfeld der Bundesversammlung erreicht hatten. Berlin hatte ursprünglich noch ambitionierte Ziele mit 100 bis 120 Delegierten. Jedoch wollten gerade die großen Zahnärztekammern, welche nun absolut die meisten Delegierten verlieren werden, einen Regionalproporz aus ihren Reihen sicherstellen.
Gerhard Gneist
1. Vorsitzender IUZB e.V.