Kassenärzte müssen kontinuierlich Sprechstunden für gesetzlich versicherte Patienten anbieten (bei vollen Versorgungsauftrag von mindestens 20 Wochenstunden)
Das Bayerische Landessozialgericht hat bekräftigt, dass Kassenärzte kontinuierlich Sprechstunden für gesetzlich versicherte Patienten anbieten müssen. Das Gericht hat damit die Disziplinarmaßnahme einer KV gegen einen Augenarzt (2.000 € Geldbuße) bestätigt. Der Augenarzt hat unter anderem aus Verdruß, wegen aus seiner Sicht ungerechtfertigter Verfolgung durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen, welche nicht mehr auszuhalten seien, seinen Praxisbetrieb für Kassenpatienten […]
» Weiterlesen