Gerichtsverfahren zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Nachdem vor Einführung des Berliner Informationsfreiheitsgesetztes von dessen Kritikern in den Raum gestellt wurde, dass dieses Gesetz die öffentliche Verwaltung lähmen und die Verwaltung mit einer Klagewelle überziehen würde, sieht die Realität ganz anders aus: Die Anzahl der Gerichtsverfahren in den Jahren von 2011 – 2015 liegen pro Jahr bei maximal bzw. unter einem Dutzend, jedenfalls soweit die Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geführt werden. Über die Anzahl der Verfahren, welche nach dem Berliner IFG vor dem Verwaltungsgericht geführt werden, hat der Senat keine Ahnung, da darüber keine gesonderte statistische Erhebung erfolgt. Ebenfalls keine Ahnung hat der Senat über die Höhe der entstandenen Klagekosten, da darüber ebenfalls keine statistische Erhebung erfolgt.
Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN)
vom 04. März 2015 und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18.03.2015:
Gerichtsverfahren zum Informationsfreiheitsgesetz und Auskünften nach Pressegesetz