BSG: KZV Berlin muss gesetzliche Verjährungsfristen beachten
Auch die KZV Berlin muss die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten beziehungsweise, wenn die Hemmung eintreten soll, die Mitglieder umfassend und zeitnah über die Gründe und die voraussichtliche Dauer des Zuwartens informieren. Nachdem die KZV Berlin in einer diesbezüglichen Fage vor dem Sozialgericht (SG) und vor dem Landessozialgericht (LSG) scheiterte, unterlag sie am 12.12.2012 auch vor […]
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