Erhält ein Versicherter vorgezogene Rentenzahlungen durch ein Versorgungswerk, so ist ein Krankentagegeld-Versicherer dazu berechtigt, seine Leistungen einzustellen und das Versicherungsverhältnis für beendet zu erklären. – lesen
- Das Urteil OLG Frankfurt aM, Aktenzeichen 7 U 256/10 – lesen