BGH verbietet Verkauf von Patientenstämmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Falle einer Zahnärztin entschieden, dass dies im Sinne des Zuweisungsverbots unzulässig sein kann. APOTHEKE ADHOC, 04.02.2022: BGH verbietet Verkauf von Patientenstämmen BGH: Beschluss vom 09.11.2021, Az VIII ZR 362/19 „Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines „Kaufvertrags [über den] Patientenstamm“ einer Zahnarztpraxis……“
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