BGH schränkt Höhe der Mahnkostenpauschale ein
Anwaltsregister.de, 29.11.2019:
BGH schränkt Höhe der Mahnkostenpauschale ein
Der Bundesgerichtshof erkannte nur die Kosten für Druck, Kuvertierung, Frankierung und Versendung der Mahnung von rund 0,76 Euro als Mahnpauschale an. Wie viel im Einzelfall angemessen ist, müsse individuell entschieden werden.
BGH, Az. VIII ZR 95/18 (Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt…..)