BGH: Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.
- Weiterlesen: Urteil vom 26. Januar 2022 – IV ZR 144/21
LTO, 26.01.2022:
- BGH zur Betriebsschließungsversicherung: Kein Geld für Corona-Lockdown
Tagesspiegel, 26.01.2022: