BGH verbietet Verkauf von Patientenstämmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Falle einer Zahnärztin entschieden, dass dies im Sinne des Zuweisungsverbots unzulässig sein kann.
- APOTHEKE ADHOC, 04.02.2022: BGH verbietet Verkauf von Patientenstämmen
- BGH: Beschluss vom 09.11.2021, Az VIII ZR 362/19
„Die Parteien streiten um die Wirksamkeit eines „Kaufvertrags [über den] Patientenstamm“ einer Zahnarztpraxis……“