SozGBerlin: Muss die KV Berlin keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen?
Berliner Sozialgericht, Pressemitteilung 17.03.2008 Muss die Kassenärztliche Vereinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen? – KV: „Wir sind mit einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar“ – Sozialgericht verhandelt „Musterverfahren“ am Donnerstag um 9 Uhr Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin vertritt die Auffassung, dass sie für ihre drei Vorstände keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bezahlen muss. […]
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