Bericht zur Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks vom Samstag, den 30.11.24
Zum Jahresende hin, stehen in der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerks immer sehr wichtige, interessante und meist auch zeitintensive Punkte auf der Tagesordnung. Unter anderem erstatten die Wirtschaftsprüfer und der mathematische Sachverständige ihre Prüfberichte über den Verlauf des vergangenen Geschäftsjahrs.
Doch bevor am vergangenen Samstag mit der Abarbeitung der 11 Tagesordnungspunkte begonnen werden konnte, wurden die Anwesenden, unter denen erfreulicherweise auch zahlreiche Mitglieder aus den beteiligten Kammerbereichen waren, davon überrascht, dass ein Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zunächst verteilt und dann im Wortlaut von der stellvertretenden Versammlungsleiterin laut vorgelesen wurde.
Sinngemäß wurde das vorsitzende Mitglied der VV, der Kollege Dohmeier-de Haan, unter Androhung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen dazu verpflichtet, jede/n anwesende/n Vertreter/in namentlich aufzurufen und damit deren Recht zur Teilnahme an der Sitzung zu bestätigen.
Was war der Auslöser für diese doch sehr ungewöhnliche Anweisung der Senatsverwaltung?
Bereits in der diesjährigen Frühjahrs-VV hatte der Kollege Dohmeier-de Haan plötzlich Zweifel an der Besetzung der für die Kammerbereiche Brandenburg und Bremen reservierten Sitze (3 für Brandenburg/1 für Bremen) in der VV geäußert und eine aus Bremen entsandte Kollegin nicht als Vertreterin „zugelassen“. Im Nachgang zu dieser Sitzung ergaben sowohl fachanwaltliche Gutachten als auch aufsichtsrechtliche Prüfungen der Senatsverwaltungen in Bremen und Berlin, sowie die Prüfung im Ministerium in Potsdam, dass das schon seit 2008 geübte Besetzungs-Procedere rechtlich nicht zu beanstanden sei und dies für das vorsitzende Mitglied der VV rechtlich bindenden Charakter habe. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass nach herrschender juristischer und fachanwaltlicher Rechtsauffassung das vorsitzende Mitglied der VV diesbezüglich keinerlei eigene rechtliche Prüfkompetenz besitzt. Der Kollege hatte demnach im April die aus Bremen entsandte Vertreterin widerrechtlich an der Wahrnehmung ihrer legitimen Rechte gehindert.
Kurz vor der jetzigen Novembersitzung versandte der Kollege Dohmeier-de Haan ein weiteres, zusätzlich eskalierendes Schreiben an alle Beteiligten, in dem er seine von den Aufsichtsbehörden abweichende und widerlegte Rechtsauffassung unterstrich und mehr oder weniger ankündigte, weder die benannten Brandenburger noch die benannte Bremer Vertreterin an der kommenden Sitzung als rechtmäßig legitimierte Vertreter/innen anzuerkennen. Letztendlich hätte das bedeutet, dass nur die Berliner Vertreter/innen von ihm „zugelassen“ worden wären.
Wenn man bedenkt, dass der Kollege jetzt, im vierten Jahr der Legislatur diese Vertreter ausschließen wollte, nachdem das Verfahren bereits seit 2008 so gehandhabt wird und er selbst seine Legitimation als vorsitzendes Mitglied aus diesem Gremium bezieht und damit ihnen bzw. den Kammern Bremen und Brandenburg die demokratische Teilhabe, sowie die Ausübung ihrer Auskunfts- und Kontrollrechte versagen wollte, war die Berliner Senatsverwaltung schnell zum durchgreifenden Handeln gezwungen. Ergebnis war die eingangs beschriebene und vor der Sitzung verlesene Anweisung.
Wer nun dachte, dass das Verlesen des aufsichtsrechtlichen Schreibens für einen schnellen Sitzungsfortgang sorgen würde, kennt die Berliner Kollegen Dohmeier-de Haan und Klutke nicht. Ihre langen, abgelesenen Statements, die natürlich durch die anwesende/n Kammerpräsidenten/in nicht unwidersprochen bleiben konnten, kosteten die Anwesenden nochmal über eine Stunde Zeit, bevor endlich mit der Sitzung wirklich begonnen werden konnte.
Um das Wichtigste vorwegzunehmen, die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer der Baker Tilly GmbH hat zu keinerlei Einwendungen geführt, so dass ein unmodifizierter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte. In 2023 herrschte ein schwieriges Marktumfeld vor. Die eingetrübte Konjunktur, die inflationsbedingten Leitzinsanhebungen, der Einbruch der Bauwirtschaft, die Verteuerung von Rohstoffen, der Ukrainekrieg und die Eskalation im Nahen Osten haben insgesamt zu einer abnehmenden Risikoneigung von Investoren auf dem Markt beigetragen.
Die Bilanzsumme des VZB hat sich in 2023 um 1,4% auf rund 2,2 Mrd € erhöht und der Investitionsschwerpunkt der Kapitalanlagen lag wie im Vorjahr im Beteiligungsportfolio. Dies resultiert aus der Null- bzw. Minuszinsphase, in der vor allem unternehmerische Beteiligungen noch eine auskömmliche Rendite ermöglichten. Da der Grundsatz „ohne Risiko keine Rendite“ ohne Einschränkung Geltung hat, empfahlen die Wirtschaftsprüfer für das versorgungswerkinterne Controlling im Beteiligungsportfolio eine personelle Aufstockung des Teams. Der Verwaltungskostensatz liegt mit 1,28% auf Vorjahresniveau und laut Wirtschaftsprüfern damit auf einem guten Level. 2023 wurde eine Bruttoverzinsung von 3,63 % (Vorjahr: 4,24%) erwirtschaftet. Nach Saldierung mit Zu- und Abschreibungen konnte leider nur ein Nettozins i.H.v. 0,64% (2022: 1,98%; 2021: 5,48%) ausgewiesen werden. Die Wirtschaftsprüfer wiesen bei den Kapitalanlagen stille Reserven i.H.v. rund 61,2 Mio € aus. Das resultierende Ergebnis wird zur Aufstockung der Zinsschwankungsreserve verwendet, eine Dynamisierung war leider nicht möglich. Die satzungsmäßig vorgeschriebene Verlustrücklage konnte zudem leicht erhöht werden.
Die Wirtschaftsprüfer konstatierten, dass schnelle Exits, wie bei fungiblen Anlagen, im Beteiligungssektor, z.B. in Phasen steigender Zinsen, nicht zeitnah und ohne weiteres möglich sind, zudem nur abhängig vom jeweiligen Reifegrad der Unternehmung. Infolgedessen liegen die Prognosen im Hinblick auf das laufende Geschäftsjahr auf einem ähnlichen Niveau, wie 2023.
Der Versicherungsmathematiker Prof. Heiligers erläuterte den Vertretern anhand der Kennzahlen aus dem Geschäftsjahr 2023, dass die im technischen Geschäftsplan hinterlegten biometrischen Grundlagen, als auch die rechnungsmäßigen Kostenansätze im VZB ausreichend sicher bzw. vorsichtig sind, so dass keine Gefährdung der passivseitigen Risikoposition des VZB´s erkennbar sind. Im Gegenteil, aus den Bereichen Biometrie (2,9 Mio €) und Kosten (1,35 Mio €) resultieren sogar ergebnisverbessernde Zuschreibungen.
Prof. Heiligers lobte zudem die vom VZB getroffene Entscheidung, den „ewigen Neuzugang“ an Mitgliedern (resultierend aus der Pflichtmitgliedschaft) nicht ergebnis-verbessernd mit zu berücksichtigen, so wie es viele andere Versorgungswerke tun. Prof. Heiligers führte aus, dass das VZB dadurch den Deckungsstock um ca. 300 Mio € besserrechnen könnte, um dadurch mit Leichtigkeit das Zinserfordernis von 3% für etliche Jahre zu erfüllen. Die Wirtschaftsprüfer pflichteten Prof. Heiligers bei und konstatierten, dass viele Versorgungswerke dem Renditezwang des Rechnungszinses mit einem Miteinbezug des „ewigen Neuzugangs“ begegneten, damit gleichzeitig aber auch einen wichtigen Sicherheitspuffer für zukünftige, ggf. noch schwierigere Zeiten, aus der Hand geben. In diesem Fall wäre dann aber das Thema der Generationen(un)gerechtigkeit zu diskutieren. Prof. Heiligers schloss seinen Vortrag mit den Worten „ich mache mir keine Sorgen um Ihr VZB“.
Nach sehr eingehender, und z.T. berufspolitisch bedingt kontroverser Diskussion, wurde dann der Jahresabschluss festgestellt und den Ausschüssen mehrheitlich Entlastung erteilt.
Am Ende wurde von mir noch der Wunsch des Kollegen Granzow nach der Prüfung einer Möglichkeit einer Teilrente im VZB vorgetragen. Dieser Vorschlag wurde von mehr als 30 Unterstützern getragen. Ziel soll es sein, Mitgliedern, die z.B. nach Abgabe ihrer Praxis noch als angestellte Zahnärzte weiter tätig sein wollen, die Möglichkeit zu eröffnen, zunächst nur einen Teil ihrer Altersrente zu beziehen und im Rahmen ihrer Anstellung weiter Beiträge auf den noch nicht in Anspruch genommenen Rentenanteil an das VZB abführen zu können. Derzeit gehen diese Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, ohne dass der Einzahlende daraus einen unmittelbaren Vorteil ziehen kann. Das VZB wird sich mit diesem Vorschlag eingehend befassen, ihn prüfen, Modellrechnungen erstellen und in einer Folge-VV dazu ausführen.
Nach ca. 6 Stunden wurde dann die Vertreterversammlung beendet.
Gerhard Gneist
Mitglied der Vertreterversammlung des VZB
1. Vorsitzender IUZB e.V.
Geschäftsbericht für das Jahr 2023
und auch die GB für die Jahre zuvor finden Sie auf der Webseite des VZB.