SozGBerlin: Muss die KV Berlin keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen?

Berliner Sozialgericht, Pressemitteilung 17.03.2008

Muss die Kassenärztliche Vereinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Vorstände bezahlen? – KV: „Wir sind mit einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar“ – Sozialgericht verhandelt „Musterverfahren“ am Donnerstag um 9 Uhr

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin vertritt die Auffassung, dass sie für ihre drei Vorstände keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bezahlen muss. Sie hat daher vor dem Berliner Sozialgericht eine Klage erhoben, um diesen Status gerichtlich feststellen zu lassen. Das Sozialgericht verhandelt die Sache am

Donnerstag um 9:00 Uhr (Saal 126, Sozialgericht Berlin, Invalidenstraße 52).

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie verteilt unter anderem die Honorare der gesetzlichen Krankenkassen an die Berliner Kassenärzte. Für die Kassenärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der kassenärztlichen Vereinigung. Derzeit hat die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin nach eigenen Angaben über 22.000 Mitglieder.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin vertritt die Auffassung, dass sie seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2005 nicht mehr dazu verpflichtet sei, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für ihre drei Vorstandsmitglieder zu bezahlen. Die Kassenärztliche Vereinigung sei seinerzeit umstrukturiert worden und nunmehr mit einer mittelständischen Aktiengesellschaft vergleichbar. Die Vorstände einer Aktiengesellschaft seien beispielsweise kraft Gesetz ausdrücklich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen.

Die Gegenseite vertritt die Auffassung, dass die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung wie alle anderen Arbeitnehmer eine „fremdbestimmte“ Arbeit ausführen. Ihre Arbeit werde von der Vertreterversammlung der KV kontrolliert. Die Vorstände trügen auch kein Unternehmerrisiko wie ein selbstständiger Unternehmer. Die Kassenärztliche Vereinigung sei schließlich kein privatwirtschaftlicher Betrieb, sondern eine Körperschaft und damit eine Behörde des öffentlichen Rechts.

Beim Sozialgericht sind Rechtsstreitigkeiten für alle drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin anhängig. Am Donnerstag wird als Musterverfahren die Klage zum Status der Vorstandsvorsitzenden verhandelt.

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