BAG: Sonderzahlungen können in bestimmten Fällen beim Mindestlohn angerechnet werden
Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung Nr. 24/16 vom 25. Mai 2016 Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben. Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne […]
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