VG Potsdam: Rechnungshof darf Kammern und Versorgungswerke prüfen, weil sie „landesunmittelbare Körperschaften“ sind
Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt:
Landesrechnungshof darf Rechtsanwaltskammer und Versorgungswerk prüfen
Der Landesrechnungshof sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass er
- die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und
- das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg
prüfen darf.
Nach mündlicher Verhandlung am 23. November 2017 bestätigte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes.
Landesrechnungshofpräsident Christoph Weiser begrüßet das Urteil:
„Diese Entscheidung stärkt die Position des Landesrechnungshofes gegenüber den Kammern. Das Urteil hat eine Signalwirkung.“
Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting ergänzt:
„Der Landesrechnungshof wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Nachdem das Urteil ausgewertet ist, werden wir die weiteren Schritte beraten. Der Rechnungshof wird – wie bei jedem anderen Prüfungsvorhaben auch – den Dialog mit der geprüften Stelle suchen.“
Der Landesrechnungshof prüft die wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dabei beschäftigt er sich in der Regel mit der Erhebung der Einnahmen und der Verwendung der Ausgaben, der Aufbau- und der Ablauforganisation sowie mit der Angemessenheit der Personal- und Sachausstattung. Diese externe Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof tritt neben die staatliche Aufsicht und die interne Prüfung der Jahresabschlüsse.
Quelle: Landesrechnunghof Brandenburg, Pressemitteilung vom 28.11.2017
Siehe auch:
- Märkische Allgemeine, 27.11.2017: Rechnungshof darf Kammern prüfen
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