rbb exklusiv: Berliner Ärzte sollen für die Vermittlung von Leichen kassieren
rbb, 16.11.2017:
Berliner Ärzte sollen für die Vermittlung von Leichen kassieren
Nach der Berufsordnung haben die Berliner Ärzte:
- das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern,
- die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen,
- die Freiheit und das Ansehen des ärztlichen Berufes zu wahren sowie
- berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
Weiterführend:
Pressemitteilung/Stellungnahme der KV Berlin zu den aktuellen Vorwürfen gegenüber drei Ärzten des KV-Leichenschaudienstes vom 16.11.2017:
Sollten sich im Raum stehende Vorwürfe bestätigen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat Kenntnis von Vorwürfen, wonach drei Ärzte des KV-Leichenschaudienstes Gelder von einem Bestattungsunternehmen für die Vermittlung von Bestattungsaufträgen angenommen haben sollen. Ein solches Verhalten wäre unter keinem Gesichtspunkt zu tolerieren.
Die KV Berlin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber den Ärzten, die an der KV-Leichenschau teilnehmen, unmissverständlich klar gemacht, dass die Bewerbung bzw. auch Vermittlung von Beerdigungsinstituten im Rahmen des Leichenschaudienstes der KV Berlin nicht akzeptiert werden. Eine derartige Vorgehensweise verstößt gegen die einschlägigen Regelungen der Berufsordnung und hätte gleichzeitig eine erhebliche Relevanz, die bis zu einem Widerruf der Approbation führen könnte.
Bei den drei Ärzten handelt es sich nicht um Vertragsärzte der KV Berlin, demzufolge können keine disziplinarischen Maßnahmen ergriffen werden. Sollten sich die im Raum stehenden Vorwürfe bestätigen, dass sich die genannten drei Ärzte nicht an die im Berliner Bestattungsgesetz festgelegten Grundlagen der Durchführung der Leichenschau und der dazugehörigen Durchführungsordnung gehalten haben, wird die KV Berlin entsprechende Maßnahmen einleiten.
Bei der Leichenschau handelt es sich um eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für alle approbierten Ärzte. Die KV Berlin hat auf freiwilliger Basis einen Leichenschaudienst organisiert. An dem Dienst können alle Ärzte teilnehmen, die gegenüber der KV ihre Approbation nachgewiesen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den Diensten erklärt haben. Da es sich bei der Leichenschau nicht um eine vertragsärztliche Leistung, sondern um eine allgemeine Berufspflicht handelt, die der Gesetzgeber den Ärzten auferlegt hat, liegt die Zuständigkeit bei möglichem Fehlverhalten bei der Ärztekammer Berlin. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ärztekammer Berlin.
Auch dem Beauftragten zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der KV Berlin liegt hinsichtlich der drei genannten Ärzte ein Hinweis zu möglichem Fehlverhalten im Rahmen des Leichenschaudienstes vor. Dabei handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Aus diesem Grund kann hierzu von Seiten der KV Berlin keine Stellungnahme erfolgen.
Ergänzender Hinweis zur Pressemitteilung: