OLG: Schönheitsoperationen dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden
LTO, 09.10.2024: Schönheitsoperationen dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden ———- OLG Hamm, Pressemitteilung vom 08.10.2024 Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht zulässig Mit einem Urteil zum Heilmittelwerberecht hat das Oberlandesgericht Hamm am 29. August 2024 die erste streitige Entscheidung nach den neuen Vorschriften zu Unterlassungsklagen gefällt. Seit dem 13. Oktober […]
» Weiterlesen