KZV Berlin zahlt HVM-Einbehalte für 2023 zurück
Im Bereich der KZV Berlin gibt es für das Jahr 2023 keine Honorarkürzungen wegen Überschreitungen der Gesamtvergütung. Nach Abstimmung der budgetierten Endabrechnungen mit allen HVM-relevanten Krankenkassen hat sich eine Möglichkeit gefunden, die HVM-Kürzungsstufen vollständig zurückzuzahlen. Das gab der Vorstand der KZV Berlin am 23.09.2024 im Rahmen einer Vertreterversammlung (VV) bekannt.
Durch wirtschaftliches Handeln mit der Quartalsabrechnung könne im Dezember 2024 die Liquidität des Jahres 2023 wieder an die Praxen zurückgeben werden, denen sie durch die gesetzlich wiedereingeführte strikte Budgetierung und die damit notwendig gewordene HVM-Anwendung genommen wurde, so der Vorstand. Voraussetzung dafür seien die erfolgreichen Vertragsverhandlungen der KZV Berlin für das Jahr 2023 mit den Landesverbänden der Krankenkassen und die Tatsache, dass die Überschreitungen nicht so gravierend ausgefallen seien wie zunächst erwartet.
Nach den Berichten von Karsten Geist, Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin, sowie seinen beiden Stellvertretern, Dr. Andreas Hessberger und Dr. Jana Lo Scalzo, zu ihren jeweiligen Ressorts waren in der anschließenden Fragerunde vor allem der HVM, das in der Europäischen Union ab 2025 greifende Amalgamverbot und die ebenfalls ab 2025 vorgesehene Einführung der elektronischen Patientenakte für alle GKV-Versicherten die beherrschenden Themen.
Im Anschluss stellte KZV-Berlin Geschäftsführerin Claudia Projic den Jahresabschluss 2022 vor. Zudem präsentierte Gerhard Gneist den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Am Ende entlasteten die Mitglieder der VV den Vorstand für das Rechnungsjahr 2022.
Die nächste VV findet statt am 09.12.2024.
Quelle: KZV Berlin, Mitteilung vom 25.09.2024