Bundestagskandidaten müssten Privatadresse nicht mehr offenlegen
Spiegel, 20.09.2024:
- Schutz vor Gewalt:
Bundestagskandidaten müssten Privatadresse nicht mehr offenlegen
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- Bundesgesetzblatt vom 17.09.2024: 13. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- Entwurf vom 11.06.2024:
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge künftig statt der Wohnanschrift nur noch der Wohnort öffentlich bekannt gemacht und veröffentlicht werden.