Thüringer Verfassungsgerichtshof: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion

Beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist heute ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion eingegangen. Der Antrag richtet sich gegen den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags. Die Antragsteller beantragen, den Alterspräsidenten unter anderem zu verpflichten, die Anträge der Fraktionen der CDU und des BSW zur Änderung der Geschäftsordnung (betreffend das Vorschlagsrecht für die Wahl des Landtagspräsidenten für alle Fraktionen bereits ab dem 1. Wahlgang) zur Abstimmung zu stellen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Alterspräsidenten Gelegenheit zur Stellungnahme bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr eingeräumt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof beabsichtigt, danach über den Antrag zu beraten und zu entscheiden.

Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung findet weder eine mündliche Verhandlung noch eine Verkündung der Entscheidung statt.

Die Entscheidung wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich übermittelt werden. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird sodann eine entsprechende Medieninformation herausgeben und die Entscheidung auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Quelle: Thüringer Verfassungsgerichtshof, Medieninformation 12/2024 – VerfGH 36/24 vom 26.09.2024