Tesla kontrolliert krankgeschriebene Mitarbeiter: „Mas­siver Ein­griff in die Pri­vat­sphäre“

LTO, 25.09.2024:

 

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu kürzlich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bestätigt: Da hat ein Arbeitnehmer 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, nachdem sein Arbeitgeber ihn durch eine Detektei überwachen ließ (Urt. v. 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23).

Bundesarbeitsgericht: Az. 8 AZR 225/23
Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 12 Sa 18/23