KZV Berlin: Erklärung des RPA – Prüfung 2006 unvollständig – Klage auf Einsicht in bestimmte Buchhaltungskonten erhoben
Erklärung des Rechnungsprüfungsausschusses in der VV der KZV am 15.06.2009: Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand räumt ein, dass er dem Rechnungsprüfungsausschuss die Einsichtnahme in bestimmte Konten verweigert. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die in § 79 Abs. 3 SGB V enthaltene Regelung ist zwingend und kann nicht durch Satzungsvorschriften beschränkt werden. Der […]
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