Aus dem Landesausschuss: „Überversorgt“
Der im Land Berlin nach § 90 SGB V zuständige gemeinsame Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat bei seiner Sitzung am 28.10.2009 festgestellt, dass per 01.07.2009 hinsichtlich der Bedarfsplanung folgender Versorgungsgrad bestand: 139,9 % für Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden 119,5 % für Zahnärztinnen/Zahnärzte Damit liegt im Land Berlin statistisch betrachtet eine „Überversorgung“ vor, denn als überversorgt gilt […]
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